Ulm News, 21.09.2021 17:08
Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt abholen
Da eine Zustellung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September mit der Post so kurz vor der Wahl aus Zeitgründen nicht mehr sinnvoll ist, sollten WählerInnen ihre Briefwahlunterlagen in der Woche vor der Wahl persönlich beim Wahlamt, Olgastr. 66 (Schalter im EG) abholen. Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist dementsprechend auch bereits gesperrt. Das teilt die Stadt Ulm mit.
Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber trotzdem meint wahlberechtigt zu sein, oder die Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann auch mit einem amtlichen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass, Führerschein) in seinem Wahllokal wählen. Ausschlaggebend für das Wahlrecht ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Das richtige Wahllokal kann beim Wahlamt der Stadt Ulm, Olgastraße 66, Tel. 161-3373 erfragt werden.
Briefwahlunterlagen
Beantragung Briefwahlunterlagen können folgendermaßen beantragt werden: - Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- Über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- Über den Online-Antrag im städtischen Internetauftritt. Hierfür wird die Wahlbenachrichtigung benötigt!
Online-Antrag
Der Online-Antrag (über Internet und QR-Code)war nur bis Montag, 20.09.2021 freigeschaltet. Der Antrag kann in folgenden Einrichtungen auch persönlich gestellt werden:
- Wahlschalter im Erdgeschoss der Bürgerdienste, Olgastraße 66
- Ortsverwaltungen Personen, die Ihren Antrag persönlich stellen, müssen einen gültigen Ausweis dabei haben. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält eine solche Vollmacht.
Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.



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