Ulm News, 08.09.2021 18:32
Elektroschocker statt Lohn
Zwei Arbeitgeber aus Göppingen sollen einen Mann um einen großen Teil seines Lohns gebracht haben. Das teilt die Staatsanwaltschaft Ulm mit.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen arbeitete der 56 Jahre alte Geschädigte für die Beschuldigten auf einer Baustelle in der Region. Zu Beginn sei ihm ein fester Stundenlohn zugesagt worden. Einen Arbeitsvertrag habe er aber nicht erhalten, obwohl er darauf gedrängt habe. Um sein Geld zu erhalten, habe der 56-Jährige sich Ende August an die Beschuldigten gewandt, wobei sie in Streit geraten seien. Zu einem späteren Zeitpunkt sei er mit einem Beschuldigten, einem 60 Jahre alten serbischen Staatsangehörigen, nach vorangegangenen Drohungen nach Ulm gefahren, um sich dort mit dem zweiten Beschuldigten, einem 48 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, zu treffen. Dort habe er ein Schreiben unterzeichnen sollen. Mangels Sprachkenntnisse habe er den Inhalt nicht lesen können, weshalb er das Schreiben nicht unterschrieben habe. Im Anschluss sei er daraufhin bedroht worden. Als er am nächsten Tag erneut seinen Lohn forderte, habe ein Beschuldigter einen Elektroschocker gegen den 56-Jährigen eingesetzt. Anschließend seien beide wieder nach Ulm gefahren, wo der 56-jährige schließlich das Schreiben wegen der zuvor begangenen Drohungen und Gewaltanwendungen unterzeichnet habe. Im Gegenzug habe er nur einen Teil seines Lohns bar ausbezahlt bekommen und auf knapp ein Drittel des Lohns verzichtet. Der Geschädigte erstattete deshalb Anzeige bei der Polizei. Die Göppinger Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm erließ die zuständige Richterin am Amtsgericht mehrere Durchsuchungsbeschlüsse. Im Laufe der Durchsuchungen bei den Beschuldigten in Baden-Württemberg und Bayern fand die Polizei sowohl das vom 56-Jährigen unterzeichnete Schreiben als auch den Elektroschocker, daneben weitere Beweismittel, die noch ausgewertet werden müssen. Gegen den 60-jährigen Beschuldigten erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm ein Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.



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