Ulm News, 25.08.2021 12:29
Zutritt zum Neu-Ulmer Edwin Scharff Museum, Edwin-Scharff-Haus und Hallenbad nur mit 3G- Nachweis möglich
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt seit dieser Woche unter anderem für den Besuch von Schwimmbädern sowie Sport- und Kulturveranstaltungen in Innenräumen die 3G-Regel.
Auch für einen Besuch des Neu-Ulmer Hallenbades oder von Veranstaltungen im Edwin-Scharff- Haus ist der Nachweis einer Genesung, einer vollständig erfolgten Impfung oder eines negativen Corona Tests erforderlich. Ein Antigen-Schnelltest darf hierbei maximal 24 Stunden und ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Vor Ort können leider keine Selbsttests angeboten werden und werden auch grundsätzlich nicht als Testnachweis akzeptiert. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Unterrichts regelmäßig getestet werden. Diese Ausnahme gilt laut Information des bayerischen Gesundheitsministeriums auch während der Ferien. Entsprechende Nachweise werden beim Eintritt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrolliert. Darüber hinaus wendet auch das Edwin Scharff Museum die 3G-Regel an und bittet Besucherinnen und Besucher um Vorlage entsprechender Bescheinigungen. Unabhängig von der 3G-Regel bittet die Stadtverwaltung darum, dass Besucherinnen und Besucher der städtischen Einrichtungen auch weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachten und einhalten.
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und den Hygienemaßnahmen des Hallenbads und des Edwin Scharff Museums gibt es auf den Seiten www.hallenbad.neu-ulm.de und www.edwinscharffmuseum.de
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