Ulm News, 19.08.2021 17:34
Nachwuchs bei Ulmer Erdmännchen Jala und Jack ist da
Der erhoffte erste Erdmännchen-Nachwuchs in der Geschichte des Ulmer Tiergartens ist da. Das teilt der Stadt Ulm mit.
Nachdem es in der vorherigen Gruppe trotz grundsätzlicher Harmonie nie Jungtiere gab, funkte es zwischen der letzten Erdmännchendame "Jala" und dem Neuzugang aus Karlsruhe "Jack" sofort und das Ergebnis präsentiert sich seit wenigen Tagen auch außerhalb der unterirdischen Gänge."Wir freuen uns riesig und das ganze Team ist ganz vernarrt in das kleine Fellknäuel.", so Tiergartenleiterin Stefanie Kießling. Erdmännchenjungtiere werden taub und blind geboren und bleiben die ersten zwei bis drei Wochen gut behütet in einem der zahlreichen Bauten unter der Erde.
"Wir wussten, dass sich etwas tut, denn die Elterntiere waren oft nicht zu sehen und vor allem Jala kam zu Beginn nur selten und kurz ans Tageslicht, um zu fressen", erklärt die zuständige Revierleiterin Isabell Specht. Nun ist es Gewissheit: Ein munteres Jungtier erkundet seit wenigen Tagen zusammen mit seinen Eltern das Gehege. Ein Wurf kann grundsätzlich auch größer sein, aber Jala und Jack ließen es langsam angehen und kümmern sich dafür intensiv um ihr kleines Einzelkind.
"Wir haben bewusst nicht sofort mit der guten Nachricht geworben, um der kleinen Familie noch etwas Ruhe zu gönnen." Nun heißt es nur noch Daumen drücken, dass die Entwicklung weiterhin so gut läuft und das erste gebürtige Ulmer Erdmännchen wächst und gedeiht.
So funktioniert die Besuchreservierung
Wer den Tiergarten besuchen möchte, benötigt weiterhin einen persönlichen Einlasstermin, welcher über die Homepage selber gebucht wird. Das Buchungsprogramm erlaubt Reservierungen für max. 5 Tage im Voraus und hat hinterlegte Maximalzahlen, damit vor allem im Innenbereich die Abstandsregeln befolgt werden können. Alle nicht mehr oder noch nicht möglichen Termine erscheinen durchgestrichen und können nicht gebucht werden. Gezahlt wird am Besuchstag beim Einlass, die anschließende Aufenthaltsdauer ist nicht beschränkt. Wichtig: es müssen alle Personen angemeldet werden, auch Kinder, die noch nicht zahlen, zählen dazu!
Daneben gelten seit dem 16. August 2021 die neuen Coronaregeln des Landes Baden-Württemberg, nach denen der Zutritt zu geschlossenen Räumen einer zoologischen Einrichtung nur immunisierten und getesteten Personen gewährt werden darf. Wer dazu zählt, das kann im Detail in der neuen Verordnung nachgelesen werden.
Da die Mehrzahl aller Gehege im Ulmer Tiergarten innerhalb von Gebäuden untergebracht ist, lässt sich diese Maßnahme nicht umgehen In den Innenräumen herrscht weiterhin FFP2- bzw. OP-Maskenpflicht (ab 6 Jahren), und der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten. Verzichtet werden muss weiterhin auf das Füttern der Tiere des Bauernhofgeheges und kommentierte Schaufütterungen.
Die Anmeldung über die Buchungssoftware der Tiergarten-Homepage: https://tiergarten.ulm.de/ ist zwingend erforderlich.
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