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Ulm News, 16.08.2021 09:00

16. August 2021 von Thomas Kießling
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Polizeisprecher Jürgens: Durch DNA-Untersuchung Kreis möglicher Verdächtiger der Einbrüche und der Vergewaltigung enger ziehen


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Beschreibung: Der Ulmer Polizeisprecher Wolfgang Jürgens hofft über die DNA Reihenuntersuchung, dass der Täter ermittelt werden kann.

Fotograf: ulm-news/Ralf Grimminger

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Im Jahr 2020 gab es eine Vergewaltigung und mehrere Einbrüche in Blaubeuren. Der Täter ist immer noch nicht ermittelt. Um dem Täter auf die Spur zu kommen, führt die Kripo nun eine DNA-Reihentestuntersuchung am 20. und 21. August durch. Zur Teilnahme sind rund 700 Männer aufgerufen. Warum die Untersuchung notwendig ist und wie diese abläuft, erläuterte Polizeisprecher Wolfgang Jürgens im Gespräch mit ulm-news. 

Warum führt die Polizei die DNA-Reihenuntersuchung durch?

Wolfgang Jürgens: Am 1. Oktober 2020 versuchte ein Unbekannter in ein Wohnhaus in Gerhausen einzubrechen. Mitte November versuchte sich der Unbekannte wieder an diesem Haus, scheiterte aber erneut. Anfang Dezember brach ein Unbekannter in ein Mehrfamilienhaus in Blaubeuren ein. Er hebelte die Terrassentür auf und verging sich der Bewohnerin. Die erwachte und der Täter ergriff die Flucht. Im Zuge der Spurensicherung fand die Polizei bei einem der Einbrüche in Gerhausen und dem Einbruch in Blaubeuren übereinstimmende DNA-Spuren. Sie geht deshalb davon aus, dass es sich um ein und denselben Täter handelt. Die Ermittlungen geben Anlass zur Annahme, dass der Täter in Blaubeuren mit oben genannten Teilorten zu suchen ist. Trotz intensiver Ermittlungen konnte der Spurenverursacher bislang nicht ausfindig gemacht werden.

Wann und wo findet die DNA-Reihenuntersuchung statt?

Wolfgang Jürgens: Die DNA-Reihenuntersuchung findet statt am Freitag, 20. August 2021, zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr, und am Samstag, 21. August 2021, zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr, in der Stadthalle Blaubeuren. 

Wer wird um eine freiwillige Speichelprobe gebeten?

Wolfgang Jürgens: Alle Männer aus Blaubeuren und seinen Teilorten Gerhausen und Weiler, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 dort gemeldet oder zugewiesen waren oder sich tatsächlich dort aufhielten, werden um ihre Teilnahme gebeten.

Was muss man zur DNA-Reihenuntersuchung mitbringen?

Wolfgang Jürgens: Die Männer sollten zum Termin ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, damit die persönlichen Daten zweifelsfrei festgestellt werden können.

Ist ein Mann, der zur Untersuchung kommt, verdächtig?

Wolfgang Jürgens: Niemand wird verdächtigt. Durch die Mithilfe leistet man  allerdings einen wesentlichen, aktiven Beitrag zur möglichen Aufklärung der Taten. Denn je mehr Männer an der Reihenuntersuchung teilnehmen, desto kleiner wird die verbleibende Zahl. Dadurch kann sich das Entdeckungsrisiko für den Täter erhöhen. Außerdem ergeben sich möglicherweise neue Ermittlungsansätze und die Mitwirkenden helfen, eine möglicherweise von dem Täter ausgehende weitere Gefahr zu vermeiden.

Welche gesetzliche Grundlage liegt für eine DNA-Reihenuntersuchung vor?

Wolfgang Jürgens: Gesetzliche Grundlage für eine DNA-Reihenuntersuchung ist § 81h Strafprozess-ordnung (StPO). Bei einem Verbrechen dürfen mit einer gerichtlichen Genehmigung Personen, die bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen (z.B. Alter, Geschlecht), mit ihrer schriftlichen Einwilligung Speichelproben entnommen, diese zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht und die festgestellten DNA-Identifizierungsmuster mit den DNA-Identifizierungsmustern von Spurenmaterial abgeglichen werden. In diesem Fall gibt es einen Vergleich mit tatrelevanten DNA-Spuren aus der Vergewaltigung und den Einbrüchen in Blaubeuren.

Wie läuft eine DNA-Reihenuntersuchung ab?

Wolfgang Jürgens: Mit einem sterilen Wattetupfer wird aus dem Mund durch einen völlig schmerzfreien Abstrich eine Speichelprobe erhoben.

Was geschieht mit der von mir entnommenen Speichelprobe?

Wolfgang Jürgens: Die Speichelprobe wird als Untersuchungsmaterial zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters in anonymisierter Form an ausgewählte und auf ihre Zuverlässigkeit besonders geprüfte Untersuchungsstellen übergeben. Zur zweifelsfreien Zuordnung wird das Untersuchungsmaterial vor dem Versand an die Untersuchungsstelle mit einer Anonymisierungsformel, gebildet aus den Initialen, dem Geburtsjahr und einem zugeordneten Aktenzeichen der ermittlungsführenden Dienststelle, gekennzeichnet. Beispiel: Max Mustermann, geb. 01.01.1975, Az. 12/34 - Anonymisiert: M.M.1975_Az. 12/34 Untersuchungen werden nur am sogenannten nichtcodierenden Bereich (ohne Erbinformationen) des Untersuchungsmaterials und nur zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters und des Geschlechts durchgeführt. Weitergehende Untersuchungen oder Feststellungen werden nicht vorgenommen. Das Untersuchungsmaterial (DNA-Identifizierungsmuster und Speichelprobe) wird unverzüglich vernichtet, sobald es zu Vergleichszwecken im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren nicht mehr benötigt wird.

Wird das DNA-Identifizierungsmuster (DNA-Profil) gespeichert?

Wolfgang Jürgens: Das DNA-Profil wird nur so lange in einer Datei und nicht in einer Datenbank gespeichert, bis der Abgleich mit den noch nicht zugeordneten DNA-Identifizierungsmustern aus den genannten Einbrüchen und der Vergewaltigung erfolgt und negativ ausgefallen ist. Danach wird Ihr DNA-Profil gelöscht. Diese kurzzeitige Speicherung des DNA-Profils ist jedoch notwendig, um es überhaupt abgleichen zu können.

Ich bin schon einmal straffällig geworden. Wird das DNA-Profil jetzt bei der Polizei rückwirkend gespeichert?

Wolfgang Jürgens:  Nein! Auch wenn man bereits einmal straffällig geworden ist, wird das DNA-Profil mit dieser Maßnahme nicht rückwirkend gespeichert oder erfasst und es findet auch kein sonstiger Abgleich statt.

Werden persönliche Daten, die durch die Polizei erhoben wurden, gespeichert?

Wolfgang Jürgens: Die Maßnahme wird unter Angabe der Personalien (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort) aufgrund von §§ 161, 163 StPO in den Ermittlungsakten von Polizei und Staatsanwaltschaft dokumentiert, die Daten werden aufgrund von §§ 70 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) in polizeilichen Dateien gespeichert.

Was kann man tun, wenn man zum Termin der DNA-Reihenuntersuchung verhindert ist und trotzdem teilnehmen möchte?

Wolfgang Jürgens: In diesem Falle bitten wir, dass man sich mit der Kriminalpolizei Ulm unter Tel. 0731 188-4118 werktags in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr in Verbindung setzt. Die Beamtinnen und Beamten sind gerne bereit, mit der Person einen anderen Termin abzustimmen, sei es auf einer Polizeidienststelle oder auch zu Hause.

Warum führt die Polizei eine DNA-Reihenuntersuchung durch?

Wolfgang Jürgens: In kurzer Zeit werden viele Menschen erreicht und in einem engen Zeitfenster kann eine Vielzahl von Speichelproben erhoben werden, die nach dem Ausschlussverfahren helfen, den Kreis möglicher Verdächtiger der Einbrüche und der Vergewaltigung rascher enger zu ziehen.



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