Ulm News, 09.06.2021 15:00
Landratsamt Neu-Ulm: Public Viewing-Veranstaltungen können nicht statt finden
Am 11. Juni ist Anstoß für die Fußball- Europameisterschaft. Beim gemeinsamen Fußballschauen und mit Blick auf das beliebte Public Viewing im Landkreis Neu-Ulm sind aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie die Regelungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten. Das teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert, dass Public Viewing-Veranstaltungen aktuell nicht möglich sind. Sie fallen weder unter die Sport- noch unter die kulturellen Veranstaltungen oder die privaten und öffentlichen Veranstaltungen, die laut der akuellen Verordnung erlaubt sind. So stehe beim Public Viewing der Eventcharakter im Mittelpunkt.
Im Rahmen der Gastronomie ist Public Viewing grundsätzlich untersagt, wenn es maßgeblich im Vordergrund steht: Wenn z. B. Werbung dafür gemacht wird, die Besucherinnen und Besucher gezielt zum Fußball schauen kommen, eine Großleinwand aufgestellt wird, die Geräusche aus dem Fernseher so laut sind, dass sie jede normale Unterhaltung übertönen und ähnliches.
Ist allerdings der Verzehr von Speisen und Getränken der Hauptzweck des Gastronomiebesuchs und wird das jeweilige Sportereignis lediglich beispielsweise auf einem Fernseher im Hintergrund gezeigt, so ist dies im Rahmen des Gastronomiebetriebs zulässig.
Im privaten Bereich kann Fußball unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen geschaut werden. Das heißt, es dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre (bis zum 14. Geburtstag), die zu den jeweiligen Haushalten dazugehören, werden nicht mitgezählt. Ebenfalls nicht mitgezählt werden vollständig geimpfte und genesene Personen.
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