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Ulm News, 07.06.2021 13:32

7. Juni 2021 von Ralf Grimminger
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Inzidenz unter 50: Veranstaltungen in Ulm wieder möglich - Testpflicht entfällt beim Einkaufen


In Ulm liegt der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 50. Deswegen kommt es am Dienstag zu weiteren Lockerungen. Beispielsweise entfällt die Testpflicht für den Einzelhandel, ein "gesteuerter Zutritt" bleibt aber notwendig. Für Veranstaltungen in Ulm in Theatern, Kulturhäusern, Kinos sind 250 Besucherinnen und Besucher innen und bis 500 außen erlaubt. 

Die wichtigsten Lockerungen nach der neuen Corona-Verordnung im Überblick,
wobei grundsätzlich weiterhin die AHA-Regeln gelten, die Jede und Jeder
eigenverantwortlich einhalten muss:

- Für den Einzelhandel entfällt die Testpflicht. Zu beachten ist allerdings die
Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Ein gesteuerter
Zutritt ist notwendig, da es weiterhin, je nach Größe der Verkaufsfläche,
Begrenzungen der Personenzahl je Quadratmeter gibt.
-  Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind mit 500 Personen im Freien
bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen vorgesehen.
- Für Veranstaltungen in Theatern, Kulturhäusern, Kinos sind als Besucherzahlen 250 innen und bis 500 außen erlaubt.
- Auflagen bei Büchereien, zoologischen und botanischen Gärten, Museen,
Galerien und Gedenkstätten entfallen.
- Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sowie im Bereich des Amateursports sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl gestattet - bis 500 Zuschauer (außen) und 250 Zuschauer (innen).
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen und Sportstudios ist innen und außen möglich, bei Begrenzung 1 Person pro 20 Quadratmeter.
-  Der Gastronomiebetrieb ist bis 1 Uhr nachts gestattet. Gleiches gilt für Shisha-und Raucherbars (Rauchen nur im Freien gestattet). Die AHA-Regeln sind einzuhalten. Für die Personenzahl je Betriebsfläche gelten weiterhin
Begrenzungen.
- Für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen gilt eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit,
zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschl. 13 Jahre aus beliebig
vielen Haushalten hinzukommen.

Im Alb-Donau-Kreis voraussichtlich ab Mittwoch weitere Lockerungen

Nachdem der Alb-Donau-Kreis heute den vierten Tag bei der 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, könnte das Gesundheitsamt morgen (8. Juni) die 5-tägige Unterschreitung öffentlich feststellen. Dann würden ab Mittwoch, 9. Juni die gleichen Öffnungsbestimmungen gelten, wie im Stadtkreis Ulm. 



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