ulm-news.de

Donaubad Skyscraper - oben_neu
Sie sind hier: ulm-news Startseite  Nachrichten

Ulm News, 14.04.2021 17:05

14. April 2021 von Thomas Kießling
0 Kommentare

Rechtsbeistand bei betriebsbedingter Kündigung


Fällt das Arbeitsverhältnis eines Angestellten unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), muss der Arbeitgeber sich auch bei ordentlichen Kündigungen an dieses Gesetz halten und benötigt einen Kündigungsgrund. 

Dies stellt zumeist eine ziemliche Barriere dar. Persönliche Beweggründe einer Kündigung, wie beispielsweise ein nicht zu kittender Disput mit dem Vorgesetzten oder eine mangelhafte Arbeitsperformance scheitern in den meisten Fällen vor dem Arbeitsgericht. Kündigungen, die ein unangemessenes Verhalten voraussetzen, sind ebenfalls häufig wirkungslos, da entweder ein Mangel an Beweisen vorliegt, oder der Kündigung keine Abmahnung vorausgegangen ist.
Nach zuvor erfolglos verlaufenen Versuchen, den Mitarbeiter von seinen Pflichten zu entbinden, ist die Aussprache einer betriebsbedingten Kündigung ein oft genutztes Mittel zum Zweck

Betriebsbedingte Kündigung als Patentrezept für Unternehmen

Als betriebsbedingte Kündigung bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann, falls dem Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist (§ 1 Abs. 2 KSchG). In der aktuellen Krise sprechen Unternehmen ihren Mitarbeitern wiederholt betriebsbedingte Kündigungen aus, ohne zu ergründen, ob diese überhaupt notwendig ist.
Die Pandemie hat schließlich nichts daran geändert, dass jede Kündigung die gleichen Bedingungen erfüllen muss, wie es zuvor üblich war. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, hat der Arbeitgeber eine Nachweispflicht, dass die Kündigung des Arbeitnehmers betriebsbedingt notwendig war. Folgende Voraussetzungen können eine Kündigung rechtfertigen:

Dringende betriebliche Gründe: diese liegen bei einer Neustrukturierung des Unternehmens vor, bei der einer oder mehrere Arbeitsplätze entfallen.
Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung: gilt, wenn kein freier und vergleichbarer Arbeitsplatz besteht, für den der Arbeitnehmer ausreichend qualifiziert ist.
Fehlerfreie Sozialauswahl: Prüfung, ob die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter sozial gerechtfertigt ist Gerade beim letzten Punkt begehen Arbeitgeber häufig Fehler – so dürfen Leistungsträger, die aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse oder Leistungen zur Wahrung der betrieblichen Interessen nicht in die Sozialauswahl einbezogen werden. Auch geht der Kündigung oftmals nicht eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats voraus.

Kündigungsschutzklage zur Arbeitsplatz-Sicherung

Nutzt der Arbeitgeber die betriebsbedingte Kündigung als letzte Möglichkeit, den Mitarbeiter vor die Tür zu setzen, scheitert er häufig an den Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes. Speziell - und nicht zuletzt deshalb, weil eine betriebsbedingte Kündigung durch die geringe Mitwirkung des Arbeitnehmers besonders unerfreulich ist, sollte diese nicht einfach akzeptiert werden.
Das Internet eignet sich zwar gut dafür, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu gewinnen, doch objektive und verbindliche Informationen kann Ihnen nur ein Jurist bieten. Diesen finden Sie bequem auf dem Anwaltsportal24. Das Anwaltsportal24 hat sich derweil als tonangebendes und umfangreiches Online- Branchenbuch für Juristen etabliert und bietet Ihnen bei der Suche nach kompetenter juristischer Beratung die nötige Unterstützung. Die Website stellt eine leicht zu bedienende Suchfunktion zur Verfügung, mit der Sie mit einem geeigneten Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung treten können. Fachkundige Juristen, die auf dem Anwaltsportal24 registriert sind, helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Chancen auszuloten und eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Geschwindigkeit der Kontaktaufnahme ist ein bedeutsamer Vorteil des Portals, denn es bedarf, wie bei jeder Kündigung, einer prompten Reaktion, um die dreiwöchige Klagefrist nicht verstreichen zu lassen.



Paul Camper - Tessa 2Mia sind mehr - Kampagne der Stadt Neu-UlmStauferkrone 2026Ulm-newsSparkasse NU

Termine & Kino

weitere Termine
Donaubad Skyscraper - oben_neu
Jan 30

Närrisch am Arbeitsplatz: Das ist erlaubt
Nicht mehr lange und das närrische Treiben erreicht seinen Höhepunkt. Während die einen den...weiterlesen


Feb 04

Vergeistigter Geistlicher - Koffer mit Bargeld und Dokumenten vergessen - merkt es erst am Abend
Seinen Trolli hatte ein Geistlicher am Samstag in Mittelbiberach (bei Biberach) eingebüßt. Drin waren...weiterlesen


Feb 02

Ein Trümmerfeld auf der Autobahn - schwerer Unfall heute Früh blockiert stundenlang A8 bei Dornstadt
kein guter Wochenstart: ein wahrliches Trümmerfeld auf der Autobahn, vier Verletzte und stundenlanger...weiterlesen


Jan 26

Neue Verkehrsführung beim Blaubeurer Ring in Ulm überfordert viele Autofahrer
Die komplette Sperrung der Blaubeurer-Tor-Brücke hat Ulm am Samstag zum Dauerstau auf der Bundesstraße...weiterlesen


Feb 05

Dieb zückt in Ulmer Hirschstraße Messer
Am Dienstag soll einem 17-Jährigen Geld aus der Tasche gefallen sein. Ein Unbekannter hob sie auf und...weiterlesen


Feb 08

Fußgängerin tödlich verletzt - 19-jähriger Autofahrer fegt zwei Passanten nieder
Ein 19-Jähriger Autfahrer beschleunigt beim Abbiegen an einer Kreuzung in der Göppinger Innenstadt...weiterlesen


Jan 27

Jan 28

Nächstes Kapitel im Fall: eine Erbschaft unter den Nagel gerissen und als Stiftungs-Verwalter auch noch bereichert
Der Fall ist höchst prätentiös: Offenbar gibt es einen Neu-Ulmer Notar, der einem anderen Notar a.D....weiterlesen



Donaubad Skyscraper - oben_neu

 
© ulm-news.de, Nachrichten für Ulm und Umgebung   KONTAKT | FAQ | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | Cookie Einstellungen anpassen nach oben