Ulm News, 02.03.2021 12:14
Mit ungültigem Versicherungskennzeichen unterwegs
Am Montag stellte die Polizei gleich zwei Verstöße in der Ulmer Weststadt fest.
In beiden Fällen waren die 17 und 26 Jahre alten Männer nachmittags mit ihren Rollern unterwegs. Angebracht waren noch die alten, schwarzen Versicherungskennzeichen. Diese waren aber nur bis einschließlich 28.02.2021 gültig und hätten gegen Neue getauscht werden müssen. Da sie dennoch damit fuhren, sehen die Fahrer nun Anzeigen entgegen. Ihre Roller mussten sie abstellen und durften nicht mehr weiterfahren.
Ob das Kennzeichen aktuell ist kann die Polizei schnell erkennen. Denn die Farbe wechselt jedes Jahr und ist für das Versicherungsjahr 2021/2022 blau. Das neue Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann einen neuen Schutz. Deshalb sollten sich Besitzer solcher Fahrzeuge rechtzeitig um die Erneuerung der Versicherung kümmern und sich das aktuelle Schild besorgen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende Versicherung dient dabei das sogenannte Versicherungskennzeichen. Das muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt und zum 1. März gewechselt werden.




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