Ulm News, 08.01.2021 14:47
Modegeschäft trotz Verbots geöffnet
Am Donnerstag, 11:40 Uhr, stellte eine Streife der Polizei fest, dass die Inhaberin eines Modegeschäfts in Pfaffenhofen trotz Verbots ihr Geschäft geöffnet hatte und auch Bekleidung verkaufte.
Eine Kundin, die nach dem Verlassen des Geschäfts kontrolliert wurde, räumte ein, dass sie dort Bekleidung gekauft hatte. Die Ladeninhaberin erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Öffnung ihres Ladengeschäfts mit Kundenverkehr. Im aktuell gültigen Bußgeldkatalog ist für diesen Verstoß ein Regel-Bußgeld in Höhe von 5000 Euro festgelegt. Für den Verstoß der Kundin ist ein Regel-Bußgeldsatz in Höhe von 250 Euro vorgesehen.
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