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Ulm News, 11.12.2020 17:29

11. December 2020 von Thomas Kießling
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Bußgeld von bis 250 Euro für Maskenverweigerer


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Die Polizei setzte am Donnerstag ihre Kontrollen Einhaltung der Vorschriften der Corona-Verordnung fort. Dabei überprüfte sie in Fußgängerzonen und anderen Bereichen, wo die Maskenpflicht gilt, ob sich die Bürger daran halten. Auch kontrollierten sie, ob die maximal zugelassene Personenzahl bei Ansammlungen nicht überschritten wird. Insgesamt 252 Bürger wurden dabei präsidiumsweit von der Polizei angesprochen und ermahnt der Pflicht nachzukommen, die Maske aufzusetzen. 47 Menschen weigerten sich trotzdem und müssen nun mit Anzeigen rechnen. 

In Ulm trugen über 100 Menschen in Fußgängerbereichen keine
Mund-Nasen-Bedeckung. Fast 40 zeigten sich trotz der belehrenden Gespräche mit der Polizei uneinsichtig. Auf diese Personen kommen nun Anzeigen zu.
In Ehingen verstießen sieben Menschen gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone und zwölf gegen die Maskenpflicht im ÖPNV. Nach der Kontrolle der Polizei setzten die Menschen die Maske auf.
In Biberach stellte die Polizei sieben Personen fest, die sich in einem Fußgängerbereich nicht an die vorgeschriebene Maskenpflicht hielten, in Riedlingen waren es 14. Dort verstießen zwei weitere Personen im ÖPNV gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Laupheim trugen vier Menschen im Bereich von Geschäften keine Maske. Nach den Gesprächen mit der Polizei zeigten sich die Bürger einsichtig und setzten die Masken auf.

In Heidenheim verstießen 50 Menschen gegen die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen und zwei im ÖPNV. Die Polizei ermahnte die Bürger, woraufhin die ihre Maske aufsetzten. Besonders erfreulich war, dass die Polizei in Giengen keine Verstöße feststellen musste.
In Göppingen trugen in Fußgängerbereichen 46 Personen keine Maske und im ÖPNV zehn. Sechs Personen ließen sich auch von den Beamten nicht belehren. Sie weigerten sich, die Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen. Auf sie kommen nun Anzeigen zu. Darüberhinaus stellte die Polizei zwei Personengruppen fest, bei denen die Maximalzahl derer, die sich treffen dürfen, überschritten war. Nach Gesprächen mit der Polizei lösten sich die Treffen auf. In Geislingen stellte die Polizei eine Ansammlung fest, bei der mehr als fünf Menschen zusammenstanden. Auch diese Personen zeigten sich einsichtig und verließen nach dem Gespräch mit der Polizei die Örtlichkeit. Die Eislinger Polizei stellte neun Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV fest, in Uhingen waren es zwei. Dort kamen auch zwei Menschen der Maskenpflicht in Fußgängerbereichen nicht nach. Die Polizei ermahnte die Bürger; die setzten die Masken auf.
Den Beamten ging es bei den Kontrollen nicht darum, Verstöße zu sanktionieren. In erster Linie war es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Wer sich aber auch von der Polizei nicht belehren ließ und die Regeln weiterhin missachtete, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden. 



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