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Ulm News, 03.12.2020 12:05

3. Dezember 2020 von Ralf Grimminger
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Winterzeit ist Krankenzeit – Darauf sollten Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung achten


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Im Vergleich zum restlichen Kalenderjahr steigt die Zahl der Krankenscheine in der kalten Winterzeit in vielen Betrieben und Unternehmen hierzulande um mehr als zehn Prozent. Grund für die vermehrten Krankschreibungen ist dabei oftmals der plötzliche Wetterumschwung. 

Das nass-kalte Wetter in Verbindung mit einer feuchten und kalten Luft setzt viele Arbeitnehmer mit Fieber und laufender Nase außer Gefecht. So kommt es im Winter deutlich häufiger vor, dass Arbeitnehmer sich aufgrund einer Krankheit vom Dienst abmelden müssen. Dabei stellen sich viele Arbeitnehmer häufig dieselben Fragen: Wann muss ich mich abmelden? Wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen? Was darf ich in der Krankenzeit machen?
Um allen Pflichten als Arbeitnehmer nachzukommen, gilt es auf einige wichtige Faktoren zu achten, um sich bei einer Krankheit richtig zu verhalten. 

Genesung während der Krankschreibung im Vordergrund

Viele Arbeitnehmer fürchten sich während der Krankschreibung von Arbeitskollegen beim Einkaufen oder einer Joggingrunde im Wald gesehen zu werden. Denn niemand möchte beim Arbeitgeber und seinen Kollegen den Verdacht des Blaumachens erwecken. Mittlerweile haben Arbeitgeber hier auch eine deutlich größere Handlungsgewalt, um einen Anfangsverdacht des Blaumachens zu beweisen.
Wenn sich Arbeitnehmer häufiger krankmelden und dies vermehrt auf den Freitag oder den Montag fällt, liegt der Verdacht nahe, dass sich Arbeitnehmer nur ein verlängertes Wochenende machen möchten, ohne dabei wirklich krank zu sein. Bei wiederholten Zweifel haben Arbeitgeber das Recht einen Privatdetektiv zu engagieren, um dem begründeten Verdacht auf den Grund zu gehen. So meldet die Detektei in Ulm, dass die Auftragslage für Mitarbeiterüberwachungen beim Verdacht des Blaumachens in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Durch die professionelle Herangehensweise der Detektei in Ulm gelingt es Arbeitnehmers dabei Beweise zu sammeln, die den Anfangsverdacht bewahrheiten können. So gelingt es durch die Dokumentation und dem Sammeln von Beweismitteln Arbeitnehmer beim Blaumachen zu überführen und Konsequenzen folgen zu lassen. Dies kann von der Einstellung der Lohnfortzahlungen während der Krankenzeit bis hin zu einer fristlosen Kündigung reichen.
Doch brauchen sich Arbeitnehmer keine Sorgen machen, wenn sie tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht am Arbeitsplatz erscheinen können und dennoch dem Wocheneinkauf oder einem Fitnessprogramm nachgehen. Denn die Genesung steht während der Krankenzeit im Vordergrund. So kann man allen Aktivitäten nachgehen, die der Genesung zuträglich sind, ohne dabei Gefahr zu laufen Konsequenzen seitens des Arbeitnehmers zu fürchten.

Fristen bei Krankschreibung einhalten

Kann ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen, muss dieser sich noch vor Dienstbeginn beim Chef melden. Die Krankmeldung muss demnach sofort geschehen. Zudem muss der Arbeitnehmer nach dem Gang zum Arzt den Arbeitgeber über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. Dabei wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn nicht anders vom Arbeitgeber gewünscht, dann nötig, wenn die Krankenzeit länger als drei Tage andauert. Das entsprechende Attest vom Arzt muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Krankheit vorgelegt werden.

Bescheinigung meistens schon am ersten Krankentag fällig

fällig Viele Unternehmen und Betriebe verlangen von ihren Mitarbeitern, dass sie sich um eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankentag kümmern. Dabei schreibt der behandelnde Arzt die voraussichtliche Dauer der Ausfallzeit auf und bescheinigt diese durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der im Volksmund bekannte 'gelbe Schein' muss Arbeitgebern dabei so schnell wie möglich überreicht werden, so dass sich hier auch ein Fax auszahlen kann, anstatt den Postweg zu wählen. Wenn die Genesung nicht so verlaufen ist, wie es der behandelnde Arzt prognostiziert hat und man sich nach Ablauf der Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin nicht fit genug für die Arbeit fühlt, gilt es sich um eine Folgebescheinigung zu kümmern, die ebenfalls so schnell wie möglich bei Arbeitgeber eingereicht werden muss.



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