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Ulm News, 03.12.2020 10:39

3. Dezember 2020 von Ralf Grimminger
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Lockdown im Gastgewerbe: „Köchinnen und Kellner nicht im Regen stehen lassen“


 Der Lockdown für die Branche trifft nicht nur die rund 330 Gastronomie-Unternehmen mit voller Wucht, sondern bringt auch die 4.200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gastrogewerbe in Ulm in existentielle Nöte, warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die Gewerkschaft fordert eine Soforthilfe auch für Angestellte. 

 „Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte haben seit dem Frühjahr mit massiven finanziellen Einbußen durch die Kurzarbeit zu kämpfen. Wegen der meist niedrigen Löhne im Gastgewerbe und des fehlenden Trinkgeldes sind nun auch die letzten Reserven aufgebraucht. Das Geld reicht kaum mehr für die Miete – von Weihnachtsgeschenken ganz zu schweigen“, sagt Karin Brugger, Geschäftsführerin der NGG- Region Ulm-Aalen-Göppingen.
Die NGG fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Beschäftigten im Gastgewerbe eine Corona-Sofort-Nothilfe in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. „Die Politik greift den Firmen mit enormen Summen unter die Arme, um eine Pleitewelle zu verhindern. Jetzt darf sie die Beschäftigten nicht im Regen stehen lassen“, so Brugger. Nach Einschätzung der NGG würden sich die Kosten für eine Beschäftigten- Nothilfe im Dezember auf rund 600 Millionen Euro belaufen.
Zum Vergleich: Die Unternehmenshilfen im Gastgewerbe kosten den Staat laut Bundesregierung allein in diesem Monat 17 Milliarden Euro. Außerdem müsse die Auszahlung der Unternehmenshilfen an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft werden. „Es darf nicht sein, dass sich Wirte und Hoteliers jetzt 75 Prozent des Vorjahresumsatzes erstatten lassen und wenig später ihre Mitarbeiter vor die Tür setzen“, unterstreicht Brugger.
Zwar befänden sich die Unternehmen in einer historisch einmaligen Krise. Diese müsse aber gemeinsam mit den Beschäftigten ausgestanden werden – nicht zuletzt, um Fachkräfte zu halten, die nach der Pandemie dringend gebraucht würden. Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung könnte die Einführung eines „Mindest-Kurzarbeitergeldes“ entscheidend dabei helfen, die Einkommenseinbußen im Niedriglohnsektor gering zu halten. Frankreich habe ein solches, an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppeltes Modell erfolgreich eingeführt. Hierzulande müsste ein „Mindest-KuG“ damit bei 1.200 Euro im Monat liegen, so die Stiftung.
Die Gewerkschaft NGG fordert Bund und Länder dazu auf, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen, um Verwerfungen am unteren Ende der Einkommensskala zu verhindern. „Klar ist auch, dass die Politik rasch einen Fahrplan vorlegen muss, wie es im neuen Jahr weitergeht“, fordert Gewerkschafterin Brugger. Bis eine Covid-19-Impfung für die gesamte Bevölkerung bereitstehe, könnten noch Monate vergehen – eine Zeit, die Unternehmen und Beschäftigte im heimischen Gastgewerbe ohne weitere Hilfen nicht haben.
Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt die Gastronomie in Ulm 3.375 Menschen in 284 Betrieben. Weitere 856 Beschäftigte arbeiten in 44 Unternehmen des Beherbergungsgewerbes.



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