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Ulm News, 02.12.2020 17:42

2. Dezember 2020 von Ralf Grimminger
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Landratsamt untersagt von Stadt Neu-Ulm geplante Lichterchoreographie


Die Stadt Neu-Ulm wurde am Mittwoch, 2. Dezember, von der Landkreisbehörde Neu-Ulm informiert, dass die geplante Lichterchoreographie auf der Fassade des Neu-Ulmer Rathauses coronabedingt nicht stattfinden darf. Ebenso nicht erlaubt wurden fünf Essens-und Getränkestände. Die aktuellen Corona-Fallzahlen in Neu-Ulm und im Landkreis sind zu hoch. 

  Die von der Stadt Neu-Ulm geplante  Lichterchoreographie auf der Fassade des Neu-Ulmer Rathauses wurde am Mittwoch vom Landratsamt Neu-Ulm untersagt. Ebenfalls untersagt wurden die fünf Essens- und Getränkestände auf dem Johannesplatz und Rathausplatz, die in der Vorweihnachtszeit Essen und Trinken „to go“ angeboten hätten. Das Landratsamt beruft sich in seiner Mail an die Stadtverwaltung auf die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zum 1. Dezember in Kraft getreten war. Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, für den Fall, dass ein Landkreis die 7- Tage-Inzidenz von 200 beziehungsweise 300 Fällen pro 100.000 Einwohner überschreitet. Der Inzidenzwert im Landkreis Neu-Ulm liegt derzeit bei 227,7.
Mit Überschreitung des Grenzwertes hat das Landratsamt am Dienstag neue Regeln für den Landkreis bekannt gegeben. Für die geplante Neu-Ulmer Aktion bedeutet dies: Die vorgesehenen Essen- und Getränkestände „to go“ werden nicht als regelmäßig stattfindender Wochenmarkt zum Verkauf von Lebensmitteln angesehen.
Das Landratsamt Neu-Ulm begründet, „dass durch das Aufstellen mehrerer Pressemitteilung Stände eine marktähnliche Anziehungskraft geschaffen wird, die zum Verweilen an Ort und Stelle einlädt“. Hinzu komme, dass auch die weihnachtliche Illumination des Rathauses und die musikalische Begleitung diesen Faktor noch einmal verstärken würden. Bei einer Inzidenz größer als 200 sollten aus Gründen des Infektionsschutzes Zusammenkünfte jedoch vermieden werden.
„Es ist äußert schade, dass wir das Alternativprogramm nun so kurz vor Start absagen müssen. Insbesondere deshalb, weil sich bis gestern alle unsere Planungen noch im genehmigungsfähigen Bereich befunden haben. Aber es bleibt uns keine Wahl. Die Landkreisbehörde hat uns gegenüber klar signalisiert, dass die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine andere Möglichkeit als eine Absage zulässt“, betont die Neu-Ulmer Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger.
Entsprechend der Regelungen der vorhergehenden Verordnung, die bis zum 30. November gültig war, waren die geplante Lichtchoreographie und die Essens- und Getränkestände „to go“ unter Auflagen noch möglich. Die Stadtverwaltung hat sowohl die Macher der Lichtchoreographie, als auch die Beschicker der Stände bereits über die Absage informiert. Die insgesamt fünf Stände auf dem Johannesplatz und Rathausplatz werden in den kommenden Tagen wieder abgebaut.



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