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Ulm News, 29.10.2020 15:43

29. Oktober 2020 von Ralf Grimminger
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IHK Ulm sieht "verheerende Auswirkungen" aufgrund der neuen Corona-Beschränkungen


"Verheerende Auswirkungen für die Wirtschaft" sieht die IHK Ulm aufgrund der neuen Corona-Maßnahmen, die ab Montag greifen sollen. 

 „Wir haben vollstes Verständnis für die sich zuspitzende Lage und müssen uns diesem sensiblen Thema gemeinsam stellen, um die Infektionszahlen nachhaltig einzubremsen. Jedoch sind wir, aufgrund der neuen Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz, sehr besorgt bezüglich deren Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft. Die Beschränkungen treffen ausgerechnet die Branchen, die bereits ein hohes Maß an flexibler Anpassung in der Krise bewiesen haben. Die Unternehmen unserer Region übernehmen Verantwortung für ihre Betriebe, ihre Kunden und Gäste sowie die Gesellschaft. Es wurden Hygienekonzepte für einen möglichst sicheren Betrieb ausgearbeitet, auch mit der Intention, einem erneuten Betriebsstillstand entgegenzuwirken. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen ab Montag werden diese Unternehmen aus dem wirtschaftlichen Leben geradewegs herausgerissen. Es muss bei unserem Grundsatz bleiben – wer Corona-konforme Lösungen anbietet, muss weiterhin am wirtschaftlichen Leben teilnehmen dürfen“, fordert Dr. Jan Stefan Roell, Präsident der IHK Ulm. Die IHK Ulm begrüßt, dass die Einzelhandelsgeschäfte weiter geöffnet bleiben. Erfahrungsgemäß bedingen sich Gastronomie und Handel jedoch gegenseitig und somit werde auch der Handel unter der erneuten Schließung/Einschränkungen der Gastronomie leiden.
„Wir befinden uns in einem nicht mehr nachvollziehbaren ‚Wirrwarr‘, fern von einer einheitlichen Linie – wieso müssen Kosmetikstudios und Massagepraxen schließen, wenn Friseure dagegen geöffnet bleiben?“ kritisiert Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. „Wie wir bereits in unserem Positionspapier ‚Erfolgreiches Wirtschaften trotz Corona – das ist jetzt nötig!‘ fordern, brauchen wir dringend ein Ende der aktuellen Verordnungspolitik und eine Stärkung der demokratischen Prozesse – die Parlamente müssen wieder aktiv in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Wir begrüßen dahingegen, dass unsere Forderung bezüglich der Sicherstellung der Bildung und Betreuung aufgegriffen wurde und der Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften aufrechterhalten wird“, so Deinhard.
Die angekündigte finanzielle Hilfe für die Betriebe, die von der Schließung betroffen sind, muss nun schnell kommen, fordert die IHK Ulm. „Die Bundesregierung hatte genügend Zeit sich auf den erneuten Lockdown vorzubereiten. Es kann also erwartet werden, dass den betroffenen Unternehmen die finanziellen Mittel nun sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden“, betont Deinhard. Darüber hinaus sei zu hinterfragen, ob eine Umsatzentschädigung von 75 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (für kleinere Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern) ausreiche, da die Eigenkapitalsituation in vielen Betrieben deutlich kritischer sei als im Frühjahr. „Selber wirtschaften zu können, wäre in jedem Falle besser als am Tropf des Staates zu hängen. Das würde, auch in Anbetracht dessen, dass die finanziellen Hilfen aus den Steuergeldern gezahlt werden, alle entlasten“, stellt Deinhard fest.



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