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Ulm News, 11.10.2020 14:30

11. Oktober 2020 von Ralf Grimminger
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23 neue bestätigte Fälle gemeldet - Landkreis Neu-Ulm knapp am Signalwert


Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm ist wieder gestiegen und liegt mit 34,8 Fällen pro 100.000 Einwohnern aktuell knapp unter dem Signalwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Das teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit. 

Der Anstieg an bestätigten Fällen in den vergangenen Tagen ist auf kein bestimmtes Ausbruchsgeschehen zurückzuführen. Auch kam es zu keiner Bildung von Hot-Spots. Die Neuinfektionen fanden zum größten Teil im privaten Bereich statt. Auch an den Schulen und in Kindertageseinrichtungen kam es bis jetzt zu keinem Ausbruchsgeschehen. Aufgrund vereinzelter positiv bestätigter Fälle an den Schulen und in den Kindertageseinrichtungen wurden die betroffenen Schulklassen und Kindergartengruppen nach den Richlinien des Robert Koch-Instituts vorsorglich in Quarantäne geschickt, weil es sich um Kontaktpersonen der Kategorie 1 handelt. Neu in Quarantäne sind drei Schulklassen aus Neu-Ulm und eine Schulklasse aus Weißenhorn, da in den Klassen ein bestätigter Fall aufgetreten ist. Deshalb wurden die betroffenen Schülerinnen und Schüler als Kontakpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne geschickt. Für eine Schulklasse aus Neu-Ulm endete heute hingegen die Quarantäne wieder. Aktuell befinden sich damit insgesamt sechs Schulklassen (Neu-Ulm und Weißenhorn) und eine Kindergartengruppe in Neu-Ulm in Quarantäne. Wenn der Signalwert von 35 Fällen überschritten wird, sieht die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, dass der betroffene Landkreis weitere Maßnahmen ergreifen soll, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Das Landratsamt Neu-Ulm hat sich auf diesen Fall vorbereitet. Falls der Signalwert von 35 Fällen überschritten wird, wird eine Allgemeinverfügung mit den weiteren Maßnahmen erlassen. Diese orientieren sich an der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dabei ist vorgesehen, dass bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt wird. Darüber hinaus soll es eine dringliche Empfehlung geben, dass in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern stattfinden.



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