Ulm News, 08.10.2020 19:49
Zweite Corona-Warnstufe: Verschärfte Kontrollen in Handel, ÖPNV und Gastronomie
Die Landesregierung hat für Baden-Württemberg die zweite Warnstufe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgerufen.
Grund dafür sind die deutlich ansteigenden Infektionszahlen, ein diffuses Infektionsgeschehen in einzelnen Landkreisen, zahlreiche Ausbrüche nach privaten Feiern sowie der erneute Übertrag des Virus im Pflegeheimen.
Gesundheitsminister Manne Lucha hatte Maßnahmen formuliert, die mit der zweiten Pandemiestufe einhergehen:
Kernstücke sind die Verschärfung der Corona-Kontrollen zur Einhaltung der Corona Regeln sowie die Ahndung von Missachtung der Coronaregeln mit strengen Bußgeldern.
Konkret heißt das:
1. Appell an die Bürgerinnen und Bürger, die AHA-Regeln (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen) zu beachten
2. Verschärfte Kontrollen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
3. Verschärfte Kontrollen in Einkaufsstädten.
4. Verschärfte Kontrollen in Restaurants, Bars und Kneipen sowie Hotels,
5. Verstärkte Kontrollen des Mindestabstands und der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
6. Dort, wo die Inzidenz über eine längeren Zeitraum hoch ist (über 35/100.000 Einwohner), werden die örtlichen Behörden regionale, durchaus auch empfindliche Einschränkungen vornehmen können, wie zum Beispiel die Begrenzung der Teilnehmerzahl für private Feiern oder die lokale Anordnung von Alkoholverboten auszusprechen.
Im Einzelhandel können Zutrittsbeschränkungen, wie wir sie bereits teilweise nach Ende des Lockdowns hatten, ausgesprochen werden.
7. Das dreistufige Pandemie-Konzept ordnet bestimmte Maßnahmen den unterschiedlichen Stufen 1-3 zu. Das Konzept mit den zugeordneten Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen lageabhängig eindämmen und verhindern, so dass keine weiterreichende erneut noch weitreichendere Maßnahmen bis hin zu einem weiteren Lockdown notwürdig sind.






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