Ulm News, 16.07.2020 16:47
Sonderprogramm "Kultur Sommer 2020": Roxy Ulm erhält knapp 30 000 Euro für „Roxy Sound Garten“
Mit dem Masterplan Kultur BW - Kunst trotz Abstand hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Öffnungsperspektiven und Unterstützung für den Kulturbetrieb in Corona-Zeiten vorgelegt. Aus dem Sonderprogramm „Kultur Sommer 2020“ erhält in dieser dritten Förderrunde das Roxy Ulm gGmbH eine Unterstützung von 28.670 Euro für die Umsetzung des Projekts „Roxy Sound Garten“. Das teilt der grüne Ulmer Landtagsabgeordnete Jürgen Filius mit.
Weiter erhält der Verein für junge Kunst e.V. eine Unterstützung von 40.000 Euro für die Umsetzung von „This Sounds Good (And Looks Good). Dazu der Landtagsabgeordnete Jürgen Filius: „Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflektion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen und der Unterhaltung. Eine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise wird es im Kulturbereich auf absehbare Zeit nicht geben, weil der Gesundheitsschutz aller Beteiligten und des Publikums höchste Priorität genießt und die Zahl der Infektionen so gering wie möglich gehalten werden muss. Diese Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten.
Die Projekte „Roxy Sound Garten“ der ROXY Ulm gGmbH und „This Sounds Good (And Looks Good) des Vereins für junge Kunst e.V. zeigen vorbildlich, wie wir es unter diesen besonderen Bedingungen schaffen können, die reiche kulturelle Landschaft in Baden-Württemberg zu erhalten.“
„Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.
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