Ulm News, 24.06.2020 16:51
Nebenkostenabrechnung: Diese Betriebskosten dürfen Vermieter auf Mieter umlegen
Nebenkosten sind laufende Kosten, die der Vermieter auf seine Mieter überträgt und die neben der monatlichen Miete anfallen. Dabei wird die Höhe der Betriebskosten im Vorfeld im Mietvertrag festgelegt.
Wie viel Nebenkosten die Deutschen für ihre Mietswohnungen und –häuser zahlen, kann von Stadt zu Stadt variieren. Im Durchschnitt fallen für Mieter in Deutschland 2,16 Euro pro Quadratmeter im Monat an Betriebskosten an. Doch welche Nebenkosten dürfen Vermieter überhaupt auf Mieter umlegen? Und wie geht man bei fehlerhaften Abrechnungen am besten vor?
Heizung, Wasser, Straßenreinigung zahlt der Mieter
Wer eine Immobilie mietet, muss neben seiner Mietzahlung eine Reihe verschiedener Nebenkosten tragen. Hierzu zählen zum einen die Kosten für Heizung, Kalt- und Warmwasser, Entwässerung sowie Straßenreinigung. Daneben dürfen Vermieter auch Kosten für den Hausmeister, die Gartenpflege, Schornstein- und Gebäudereinigung und Grundsteuer auf den Mieter umlegen. Viele Vermieter machen in den Betriebsabrechnungen auch sogenannte sonstige Nebenkosten geltend. Darunter fallen beispielsweise Wartungskosten für Alarmanlagen und Feuerlöscher, Kosten für die Reinigung der Dachrinne, Rauchwarnmelder oder den Pförtner. Auf Mieter kommen somit viele zusätzliche Ausgaben zur Kaltmiete hinzu – doch es gibt auch nicht umlagefähige Nebenkosten: So dürfen Vermieter keine Reparatur- und Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten sowie auch Rücklagen und Bankgebühren abrechnen.
Richtige Reaktion auf fehlerhafte Betriebskostenabrechnung?
In vielen Fällen kommt es vor, dass die jährliche Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist. Zum einen können formelle Fehler enthalten sein, wenn beispielsweise der Verteilerschlüssel fehlt, ein falscher Abrechnungszeitraum festgelegt ist oder der Vermieter gesetzliche Fristen nicht einhält. Andererseits treten häufig aber auch inhaltliche Fehler in Nebenkostenabrechnungen auf: Hierzu gehören nicht umlagefähige Betriebskosten, falsche Umlageschlüssel sowie auch Rechenfehler. Wenn Vermieter hohe Nachzahlungen fordern, sollten Mieter daher ihre Abrechnung für die Betriebskosten unbedingt prüfen lassen, bevor sie den Betrag leisten. Durch die Fehlerhaftigkeit vieler Nebenkostenabrechnungen können Mieter einen Widerspruch einlegen und müssen die geforderten Zahlungen unter Umständen gar nicht begleichen.
Hohe Nachzahlungen bei richtigen Abrechnungen?
Die Forderung von satten Nachzahlungen ist für viele Menschen im ersten Moment ein Schock. Wenn die Abrechnung geprüft wurde und korrekt ist, müssen sich Mieter dem Übel stellen und die Kosten zahlen. Doch wie kann es zu solchen hohen Nachforderungen kommen? Die größten Anteile der Nebenkosten machen Heizkosten aus. Wenn durch besonders kalte Winter mehr geheizt werden muss, die Heizungsanlagen zusätzlich veraltet sind und das Mietobjekt keine gute Dämmung aufweist, können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Ein weiterer Grund für hohe Rückzahlungen ist eine zu niedrig angesetzte Vorauszahlung der Betriebskosten. Hier sollten Mieter unbedingt eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung verlangen, um künftige böse Überraschungen zu vermeiden.
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