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Ulm News, 22.06.2020 15:36

22. Juni 2020 von Ralf Grimminger
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Studierende Eltern der Hochschule Neu-Ulm beantragen Nachteilsausgleich


Es gibt Studierende an der Hochschule Neu-Ulm (HNU), die auch Eltern sind und aufgrund der Corona-Pandemie gleich mehrfach gefordert sind. Die studierenden Eltern haben sich vernetzt und beim Senat einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Vereinbarkeit von Studium und Erziehungsarbeit stellen. Das teilt Sydney King im Namen der studierenden Eltern mit. 

Die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern seien bisher von der Hochschule Neu-Ulm unterstützt worden, betont Sydney King, einer der Initiatorinnen des Antrags. Durch die "enorme Doppelbelastung sehen wir uns in unserem Studium benachteiligt, durch unsere Kinder an der wissenschaftlichen Arbeit gehindert und behindert. Deswegen bitten wir um die Gewährung, des von dem Rektorenverband (HRK) geforderten Nachteilsausgleich," so Sydney King.
Die studierenden Eltern wünschen eine Verlängerung der Prüfungszeit bei schriftlichen Prüfungen und die Zusicherung der Mindestnote 4,0 bei Nachweis der Teilnahme an Zoom-Meetings und Abgabe von Übungsaufgaben. Auch sollen die Online-Vorlesungen geöffnet und online bleiben, damit die Module in den ferien nachgearbeitet werden können. 
Die Situation aller Studierenden ist auch an der Hochschule Neu-Ulm im jetzigen „Corona-Semester“ durch Digitalisierung und erhöhtem Anteil an Selbststudium geprägt. "Studierende Eltern geraten dabei durch coronabedingte Pflege und Erziehung ihrer Kinder unter Druck und an ihre Grenzen", berichtet Sydney King. 
Der VAM (Verband Alleinerziehende Mütter) in München berichte von einer erhöhten Anfrage alleinerziehender Studierender, um dort Unterstützung zu erfahren. Einige hätten sich sogar überlegt, das Studium insgesamt aufgrund der derzeitigen Situation zu beenden, so Sydney King. Die traditionelle, altbekannte Rollenaufteilung finde wieder Anwendung, wobei die familiäre Unterstützung durch den Lock down in der Regel fehle. "Die Kinder wurden und werden wieder überwiegend von uns Müttern betreut". Gerade für studierende Mütter war und ist dies eine besondere Herausforderung, die studieren fast unmöglich macht", ergänzt die Studierende. 
In ihrem Antrag beziehen sich die Initiatorinnen auf das Bayrische Hochschulgesetz (BayHSchG), welches die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern im Blick hat. Durch den Wegfall von Einrichtungen der Kinderbetreuung werden Studierende mit Kindern in ihrem Studium benachteiligt. 
Initiatorinnen für den Antrag des Nachteilsausgleich an der Hochschule Neu- Ulm sind Sydney King, Nathalie Schlosser und Isabel Furtner. Ihr Antrag wird auch von regionalen Unternehmen unterstützt, wie beispielsweise von  Barny Sancakli, Geschäftsführer der Firma SHS Sicherheit & Service GmbH aus Ulm. Die Meinung der Unternehmen sei ihnen wichtig, da die  Forderungen bezüglich der Prüfungen in die Bachlorabschlüsse einfließen. Diese wiederum seien "Visiten- und Eintrittskarte ins Berufsleben", so Sydney King. 
Studierende, Eltern und Unternehmen, die sich dem Antrag anschließen wollen, können sich unter Nachteilsausgleich@gmail.com melden.



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