Ulm News, 06.05.2020 18:14
Werbeanhänger nicht geduldet
Verkehrsgünstig gelegene Parkplätze locken auch immer wieder Werbetreibende an, um dort Aufmerksamkeit zu bekommen.
Text/Fotos: Thomas Heckmann
Einer dieser beliebten Parkplätze ist der Pendlerparkplatz am Kreisverkehr zwischen den Ulmer Stadtteilen Lehr und Jungingen. Ein Großteil des Verkehrs zum Industriegebiet Ulmer Norden und zum Containerbahnhof kommt hier vorbei. Zur Zeit sind auf dem Parkplatz drei Kofferanhänger abgestellt, die durch ihre Rundherum-Werbung auf die Angebote regionaler Unternehmen aufmerksam machen, auch ein Hubsteiger ist prominent zum Kreisverkehr hin abgestellt.
Der gemeindliche Vollzugsdienst der Stadt Ulm ist im gesamten Stadtgebiet unterwegs und hat ein Auge auf die gesetzlichen Regelungen. Daher sind den Mitarbeitern auch schon die Fahrzeuge aufgefallen. Das Abstellen von Anhänger zu Werbezwecken ist eine genehmigungs- und gebührenpflichtige Sondernutzung, die für die Fahrzeuge auf dem Pendlerparkplatz weder beantragt noch erteilt ist. Daher sind die Bürgerdienste der Stadt Ulm bei einem Anhänger bereits tätig geworden und haben den Halter aufgefordert, sein Fahrzeug zu entfernen. Die anderen beiden Anhänger haben zum Abstellzeitpunkt wohl keinen attraktiven Platz gefunden, da sie immer wieder von anderen legal geparkten Fahrzeugen verdeckt werden und keinen Werbezweck erreichen, dürfen sie laut Straßenverkehrsordnung 14 Tage stehenbleiben. Werden die Anhänger dann nicht entfernt, droht ein Bußgeld.








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