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Ulm News, 22.04.2020 18:32

22. April 2020 von Thomas Kießling
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Verwaltungsgericht entscheidet: Großes Bekleidungsgeschäft Wöhrl in Ulm darf öffnen


Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dass das Ulmer Bekleidungsgeschäft Wöhrl entgegen der Richtlinie des Landes-Wirtschaftsministeriums und des Landes-Sozialministeriums öffnen darf, wenn die Verkaufsfläche abgetrennt wird und nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Das Gericht widersprach damit der aktuellen Corona-Verordnung, die eine Flächen reduzierende Abtrennung bislang nicht gestattet hatte. Die Verordnung soll jetzt geändert werden soll. Der Ulmer OB Gunter Czisch begrüßte das Urteil, "das Klarheit geschaffen hat". 

 Der Corona-Landesverordnung zufolge dürfen nur Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern öffnen. Dass größere Geschäfte ihre zugängliche Fläche durch Absperrungen reduzieren und somit teilweise öffnen, war in Baden-Württemberg bisher nicht zulässig. Die bisherige Regelung hatte in den letzten Tagen bei vielen Ladenbesitzern für Unmut gesorgt. Die Stadt Ulm stand deshalb im engen Austausch mit dem Wirtschaftsministerium und dem Staatsministerium. Das Bekleidungsgeschäft Wöhrl in Ulm mit einer Gesamtfläche von 7000 Quadratmetern wollte die Fläche auf 800 Quadratmeter reduzieren und abtrennen - und dann das Geschäft öffnen. Das war nach der bisherigen Verordnung aber nicht möglich. Wöhrl klagte. Das Verwaltungsgericht entschied nun am Mittwoch gegen das Land und für den Händler.   
 Das Wirtschaftsministerium hat der Stadtverwaltung bestätigt, dass es die Richtlinie - die dann wiederum für ganz Baden-Württemberg gilt - gemäß der Gerichtsentscheidung ändern wird.
Die Richter entschieden außerdem auch zugunsten von Einzelhändlern, die ein Mischsortiment anbieten. Auch diese dürften öffnen, wenn sie einen Teil der Verkaufsfläche abtrennten.
Davon unbenommen gilt weiterhin, dass die Einzelhändler nicht mehr Menschen in die Geschäfte lassen als erlaubt. Außerdem müssten Warteschlangen vermieden und der Infektionsschutz eingehalten werden.
„Es ist sehr positiv, dass das Gerichtsurteil Klarheit geschaffen hat. Die neue Regelung ermöglicht es, alle Geschäfte des Einzelhandels gleich zu behandeln – nicht nur in Ulm, sondern in ganz Baden-Württemberg“, kommentierte der Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch das Urteil des Verwaltungserichts. 



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