Ulm News, 11.04.2020 11:18
Wieder Verstöße gegen Kontaktverbot
Am Karfreitag ahndete die Polizei im Landkreis Neu-Ulm wieder Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Polizei weist erneut daraufhin, dass triftige Gründe zum Verlassen der Wohnung vorliegen müssen.
Am Karfreitag, gegen ca. 16:50 Uhr, wurden in Illertissen in der Pfarrer-Steiner-Straße sechs Personen im Alter zwischen 24 und 28 Jahren auf einer Terrasse sitzend angetroffen. Sie stammten alle aus verschiedenen Haushalten und hielten den Mindestabstand nicht ein. Sie konnten der Polizeistreife keinen triftigen Grund für ihre Zusammenkunft liefern.
Auf der ST2018 zwischen Bellenberg und Illertissen wurde zwei 24-jährige Männer am Karsamstag gegen 00:50 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Sie waren gemeinsam mit dem Fahrrad und Inlinern unterwegs. Beide konnten keinen triftigen Grund für ihre Zusammenkunft liefern und wohnen in verschiedenen Haushalten.
In Vöhringen konnten gegen ca. 17:16 Uhr an der Straße Zum Klärwerk vier Personen im Alter zwischen 22 und 27 Jahren in einer Garage beim Grillen angetroffen werden. Es stellte sich heraus, dass zwei Personen ohne triftigen Grund aus Neu-Ulm angereist waren und dort in verschiedenen Haushalten leben.
Am Karfreitag wurden bei schönem Wetter und dem damit verbundenen erhöhten Personenaufkommens im Innenstadtgebiet von Weißenhorn vermehrt Kontrollen hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes durch Beamte der Polizei Weißenhorn durchgeführt. Hierbei konnten insgesamt fünf Verstöße festgestellt werden.
Um 17:45 Uhr wurde eine Personengruppe in der Günzburger Straße einer Kontrolle unterzogen. Hier wurde jeweils ein Verstoß durch die 17-, 19- und 20-jährigen Betroffenen begangen, da weder ein Mindestabstand eingehalten wurde noch ein triftiger Grund für die Anwesenheit vorlag. Einer der Probanden war einige Tage zuvor bereits aufgrund eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzt in Erscheinung getreten.
Um 18:30 Uhr konnten im Stadtpark von Weißenhorn zwei Männer im Alter von 26- und 19-Jahren festgestellt werden, welche sich zum Konsum von Alkohol dort niedergelassen hatten.
Alle Betroffenen erwartet nun eine Anzeige.
In Senden wurden am Freitagnachmittag verstärkt Zweiradkontrollen hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes durchgeführt. Auch hier konnten zwei Verstöße festgestellt und zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei weist erneut daraufhin, dass triftige Gründe zum Verlassen der Wohnung vorliegen müssen.



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