Ulm News, 30.03.2020 13:54
Kontaktverbot nicht befolgt
Auch am vergangenen Sonntag gab es im Landkreis Neu-Ulm wieder Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz durch. Auch hier wurden wieder mehrere Verstöße festgestellt und geahndet.
In Neu-Ulm kontrollierten am Sonntag um 11:10 Uhr die Beamten in einer Flüchtlingsunterkunft in der Reuttier Straße zwei Männer im Alter von 45 und 49 Jahren, welche sich in einem der Zimmer aufhielten, dort jedoch nicht wohnhaft sind. Sie gaben an, dass sie einen Besuch machen wollten. Einen triftigen Grund für den Aufenthalt konnten die Männer nicht vorbringen. Sie wurden über die Ausgangsbeschränkung belehrt und erhielten danach einen Platzverweis. Während der Streifenfahrt fiel den Beamten um 15:30 Uhr bei einem Autohändler in der Memminger Straße drei männliche Personen an einem Ausstellungsfahrzeug auf. Es handelte sich hierbei um einen 38-jährigen Mann und dessen 15- und 17-jährigen Sohn. Da sie keinen triftigen Grund für den Aufenthalt vorweisen konnten, wurde auch ihnen einen Platzverweis erteilt.
In Vöhringen kontrollierten am Sonntagabend Beamte der Polizei Illertissen einen 27-jährigen Pkw-Fahrer im Bereich der Ulmer Straße. Der Mann und seine 26-jährige Beifahrerin konnten keinen triftigen Grund für die gemeinsame Fahrt nennen. Zudem missachteten die beiden die Mindestabstandsregelungen. Der Mann und die Frau erhalten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
In Weißenhorn stellten am Sonntagabend, gegen 19:15 Uhr, Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle fest, dass die beiden Insassen des angehaltenen Pkw gegen die Allgemeinverfügung verstießen. Die beiden Männer konnten keinen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung und ihre gemeinsame Autofahrt angeben, und erhalten nun jeweils eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeitenanzeige.



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