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Ulm News, 29.03.2020 13:17

29. März 2020 von Ralf Grimminger
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Abstand halten! Polizei bestraft zahlreiche Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung


Am Samstag wurden in Neu-Ulm insgesamt 21 Verstöße gegen das Kontaktverbot festgestellt. Auch in anderen Gemeinden und Städten im Landkreis Neu-Ulm wurden Leute angezeigt, die sich nicht an die geltende Ausgangsbeschränkung gealten haben. Mit der Ausgangssperre wird versucht, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. 

Am Samstag wurden in Neu-Ulm insgesamt 21 Verstöße nach der Allgemeinverfügung festgestellt. Gegen 18:00 Uhr wurde auf dem Spielplatz im Breitäckerweg im Ortsteil Burlafingen vier Jugendliche festgestellt, die sich dort zum Wasserpfeife rauchen getroffen haben. Die Jugendlichen stammten alle samt aus unterschiedlichen Haushalten. Den Jugendlichen wurde ein Platzverweis erteilt und sie wurden nach Hause geschickt. Um 22:00 Uhr wurde der Polizei eine Ruhestörung durch laute Musik in der Eckstraße in Neu-Ulm mitgeteilt. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die beiden Wohnungsinhaber zusammen mit zwei weiteren Freunden eine Party in der Wohnung feierten. Da die Gäste aus einem anderen Haushalt stammten, wurden diese aus der Wohnung verwiesen und die Party wurde von der Polizei aufgelöst. Bei den übrigen 13 festgestellten Verstößen handelt es sich um Personen die im Stadtgebiet Neu-Ulm von der Polizei kontrolliert wurden und hierbei entweder keinen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung glaubhaft machen konnten bzw. zusammen mit Personen aus einem fremden Haushalt unterwegs waren. Bei allen 21 festgestellten Verstößen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gegen die jeweilige Person eingeleitet.

Gegen 14:15 Uhr wurde der Polizeistation in Senden telefonisch mitgeteilt, dass sich fünf Personen an einer Haltestelle Nähe des Bahnhofes aufhalten und dort gemeinsam Alkohol konsumierten. Bei der Überprüfung durch die eingesetzten Beamten konnte die Mitteilung bestätigt werden. Die fünf Personen im Alter von 45-62 Jahre wurden über den Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz belehrt und anschließend des Platzes verwiesen.
Gegen 17:00 Uhr stellte ein Streifenfahrzeug drei Männer im Alter von 25 bis 26 Jahren auf dem Parkplatz eines Möbelgeschäfts fest, die dort ohne triftigen Grund gemeinsam verweilten. Die Betroffenen wurden über den Verstoß gegen die Allgemeinverfügung belehrt und des Platzes verwiesen. 
Gegen 17:30 Uhr erreichte die Polizei Senden der Hinweis eines Bürgers, dass sich im Bereich des Baggersees in Wullenstetten eine Personengruppe aufhält. Bei der Kontrolle konnten vier männliche Personen im Alter von 18-22 Jahren angetroffen werden, die dort ein Picknick veranstalteten und gemeinsam Wasserpfeife rauchten. Auch diese Personengruppe wurde über den Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung belehrt und des Platzes verwiesen.
In den frühen Abendstunden fielen einer Streifenbesatzung in Senden im Bereich des Badesees zwei männliche Personen auf, die gemeinsam spazieren gingen. Beim Erblicken des Streifenfahrzeugs trennten diese sich auffällig voneinander und setzten ihren Spaziergang unter Einhaltung eines Abstand von 2 Metern zueinander und jeweils auf der gegenüberliegenden Straßenseite fort. Bei der anschließenden Kontrolle räumten diese ein, befreundet zu sein und sich dort zum Spazierengehen verabredet zu haben. Die Spaziergänger wurden über den Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung belehrt und dazu angehalten, den Heimweg getrennt voneinander anzutreten.
Im weiteren Verlauf des Samstagabends wurde über den Notruf eine streitende Personengruppe in Aufheim mitgeteilt. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass im Bereich des Hopfenwegs zwei Gruppen, bestehend aus je drei Personen, aufeinandertrafen und es unter den Beteiligten zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Da keiner der anwesenden Personen der beiden Dreiergruppen einen triftigen Grund für den gemeinsamen, abendlichen Spaziergang aufweisen konnte, wurde gegen alle Beteiligten Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund des Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung erstattet. 
In Weißenhorn konnten am Samstagnachmittag, gegen 15:45 Uhr, konnten im Rahmen der Streifenfahrt an der Fuggerhalle in Weißenhorn zwei 19-jährige Männer angetroffen werden, die sich dort gemeinsam aufhielten. Bei einer anschließenden Personenkontrolle konnten die Beiden keinen triftigen Grund für den gemeinsamen Aufenthalt im Freien nennen. Diese gaben an, keine Kenntnis von den Regelungen der Ausgangsbeschränkung zu haben. Die jungen Männer wurden vollumfänglich über die bestehende Ausgangsbeschränkung und den Verstoß gegen die Allgemeinverfügung belehrt und anschließend des Platzes verwiesen.
 Gegen 17:40 Uhr wurden im Rahmen der Streifenfahrt erneut zwei Personen im Bereich der Fuggerhalle in Weißenhorn festgestellt. Diese saßen bei Eintreffen der Streife gemeinsam in einem Pkw. Bei der anschließenden Kontrolle gaben sie an, befreundet zu sein und sich dort auf einen Kaffee getroffen zu haben. Auch gegen diese beiden 20-Jährigen wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatte t und anschließend wurden sie des Platze s verwiesen. 
Auch in Vöhringen und Illertissen wurde die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung durch Beamte der Polizeiinspektion Illertissen kontrolliert. Am Nachmittag wurden mehrere Personen auf dem Spielplatz in der Schulstraße in Bellenberg festgestellt. Die Eltern eines Kindes unterhielten sich auf dem Spielplatz mit einem anderen Elternteil, ohne den Mindestabstand einzuhalten.
Am Abend konnte in Vöhringen bei einer Verkehrskontrolle drei Personen in dem Fahrzeug festgestellt werden. Da die Personen nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen stellt dies ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung dar. Im Laufe der Nacht wurden im Stadtgebiet Illertissen zwei Personen festgestellt, die ebenfalls den notwendigen Sicherheitsabstand nicht einhielten. Alle Personen erwartet eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Mit der Ausgangssperre wird versucht, die Ausbreitung des gefährlichen Coronavirus zu verlangsamen. 



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