Ulm News, 25.03.2020 16:44
Deutsche Vapiano-Franchisenehmer von Pleite nicht betroffen


Beschreibung: Die Deutschen Vapiano-Franchisenehmer, darunter das Lokal in Ulm, sind nicht von der Zahlungsunfähigkeit des Lizenzgebers Vapiano SE betroffen.
Fotograf: Ralf Grimminger

Die DEVAP - Vereinigte Deutsche Vapiano Partner e.V stellt klar, dass die deutschen Vapiano-Franchisenehmer mit ihren 29 Restaurants in 25 deutschen Städten, darunter auch das Lokal in Ulm, nicht von der Zahlungsunfähigkeit der Vapiano SE betroffen sind. Das teilt der Verband in einer Pressemeldung mit.
Die DEVAP - Vereinigte Deutsche Vapiano Partner e.V., die die Interessen der deutschen Vapiano-Franchisenehmer vertritt, bedauert die bekannt gegebene Zahlungsunfähigkeit des Franchisegebers, der Vapiano SE. Die DEVAP stellt aber entschieden klar, dass die deutschen Vapiano-Franchisenehmer mit ihren 29 Restaurants in 25 deutschen Städten ausdrücklich nicht von der Zahlungsunfähigkeit der Vapiano SE betroffen sind. Die mitgeteilte Zahlungsunfähigkeit betrifft ausschließlich die Vapiano SE mit ihren unternehmenseigenen Restaurants, nicht aber die komplette Vapiano-Restaurantkette mit ihren Franchisepartnern. Über ein Drittel aller deutschen Vapiano-Restaurants werden von Franchisenehmern betrieben. Eigenständige Familienunternehmen „Wir als Vapiano-Lizenznehmer sind selbständig agierende Unternehmer. Wir führen unsere Restaurants eigenständig und unabhängig von der Vapiano SE. Mit deren Zahlungsunfähigkeit haben wir nichts zu tun“, sagt Jörg Ritter, selbst Vapiano Restaurantbetreiber in Aachen und Vorstandsmitglied der DEVAP. Ob in Kiel, Dresden, Dortmund oder Ulm, die Lizenznehmer der Vapiano-Restaurants sind familiengeführte Unternehmen. „Die Vapiano-Lizenznehmer sind finanziell solide aufgestellt, aktuell alle zahlungsfähig und fürchten nun um ihren guten Ruf“, so Franchisenehmer Ritter weiter. Derzeit sind wegen der Corona-Krise und aufgrund der Ordnungsverfügungen der Länder grundsätzlich alle
Restaurants in Deutschland geschlossen. Die Mitarbeiter der Franchisenehmer sind temporär in Kurzarbeit.
Die Belieferung der in Deutschland familiengeführten Vapiano-Restaurants findet im Übrigen nicht durch die derzeit offenbar zahlungsunfähige Vapiano SE, sondern durch eine andere unabhängige Fachfirma statt. Die
Vapiano SE gewährt als Lizenzgeber ihren Lizenznehmern das Fast Casual Dining-Konzept nach italienischer Art mit einheitlicher Darstellung im Markenamen ‚Vapiano’, Logo, Marketing, Geschäftsausstattung und die Rezeptur für die Speisekarte. Die Vapiano- Lizenznehmer agieren rechtlich
und finanziell völlig unabhängig und eigenständig von der Vapiano SE.
Gerade in diesen kritischen vom Corona-Virus geprägten Zeiten ist es wichtig zusammen zu halten. „Wir wissen, dass die Vapiano SE nun eine sehr schwierige Phase durchmacht. Wir als Franchisepartner sind gemeinsam mit der Vapiano SE eine große Familie. Wir stehen daher zu unserem Franchisegeber und hoffen, dass die Vapiano SE diese Krise bestmöglich überwinden wird“, sagt Jörg Ritter, Vorstandsmitglied der DEVAP.







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