Ulm News, 18.03.2020 15:16
Landratsamt Alb-Donau erleichtert flexiblere Arbeitszeiten
Die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen
machen auch mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten erforderlich. Dies erleichtert nun eine Verfügung, die der Alb-Donau-Kreis jetzt erlassen hat.
Um die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit wichtiger Infrastrukturen sicherzustellen, hat das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde deshalb eine Ausnahmebewilligung per Allgemeinverfügung erlassen. Landrat Heiner Scheffold: „Damit ermöglichen wir Betrieben und Organisationen, dass sie schnell und flexibel reagieren können, sowohl auf Nachfrage- und Versorgungsschwankungen wie auf Personalengpässe“.
Dies gelte für alle versorgungs- und systemrelevanten Branchen und Tätigkeitsfelder. Diese müssten nun keine gesonderten Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Landratsamt mehr stellen, so der Landrat. Basis dafür ist eine einheitliche Vorgabe des Landeswirtschaftsministeriums für die Landkreise und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden. Dabei geht es um Ausnahmen für die Beschäftigung von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen sowie um Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist bis zum 30. Juni 2020 befristet. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es Ausnahmebewilligungen unter anderem für das Produzieren, Verpacken und Liefern von Lebensmitteln, Medikamenten, Medizinprodukten und Hygieneartikeln sowie für Tätigkeiten, die der medizinischen Behandlung und Versorgung von Patienten dienen. Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit sind unter anderem möglich bei Not- und Rettungsdiensten, in Krankenhäusern und Einrichtungen zur Pflege und Betreuung von Personen, bei der Feuerwehr, Gerichten und Behörden.
Gleiches gilt für Verkehrsbetriebe, in der Energie- und Wasserversorgung sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben sowie bei Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung von Datennetzen und Rechnersystemen. Auch im Bereich von Presse, Rundfunk und anderen Medien sind Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit möglich.
Die zulässige tägliche Arbeitszeit kann in diesen Tätigkeitsbereichen auf maximal zwölf Stunden pro Tag verlängert werden. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts ist auf der Webseite des Alb-Donau- Kreises (www.alb-donau-kreis.de) unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.









Highlight
Weitere Topevents




Kein Glanzlicht der Woche: Unhaltbare Zustände am Karlsplatz in Ulm - Anwohner sind verzweifelt
In einem Post auf Facebook wenden sich die Anwohner des Ulmer Karlsplatzes an die Behörden wie an die...weiterlesen

31-jähriger Pedelec-Fahrer verunglückt tödlich
Ein 31-Jähriger stürzte bei Heidenheim von seinem Pedelec und kam dabei zu Tode. weiterlesen

Kein schönes Glanzlicht der Woche: Schwerer Motorrad-Unfall: Sozia stürzt bei Blaustein 20 Meter einen Abhang hinunter
Schwere Verletzungen erlitt eine Motorrad-Mitfahrerin am Mittwochabend bei einem Unfall bei Blaustein. Sie...weiterlesen

Wieder tragischer Unfall an Bahntrasse - Radfahrer wird in Senden von Zug erfasst - nun ist die Identität des Mannes bekannt
Lebensgefährliche Verletzungen erlitt ein Mann am Dienstagabend bei einem Unfall in Senden. Nun steht...weiterlesen

Zwei Tote bei schwerem Unfall von Pedelec und Auto
Eine Pedelec-Fahrerin und ein Pkw-Insasse kommen bei einem schwerem Verkehrsunfall ums Leben. weiterlesen

Horror in der Nacht: Hausbewohner von vier Unbekannten überfallen
Nächtlicher Horror in Illereichen: Vier Täter drangen in ein Wohnhaus ein, raubten die Anwesenden aus...weiterlesen

Christopher Street Day 2025 zieht durch Ulm und Neu-Ulm
Am 21. Juni 2025 ist es soweit – unter dem Motto „KEINEN SCHRITT ZURÜCK“ geht der Christopher...weiterlesen

Spektakulärer Alb-Aufstieg: neue Tunnel und Riesenbrücken, aber auch neue Streuobstwiesen
Der neue spektakuläre Alb-Aufstieg mit Tunnel und Riesenbrücken hat noch einen schönen Nebeneffekt:...weiterlesen