Ulm News, 13.03.2020 17:35
Veranstaltungen in Ulm mit halbierter Teilnehmerzahl
Bei der Abwägung, wie viel Infektionsschutz in Zeiten von Corona sein muss und wie trotzdem das öffentliche Leben so weit wie möglich aufrecht erhalten werden kann, hat sich die Stadt Ulm für einen pragmatischen Ansatz entschieden: Bis auf weiteres wird bei Veranstaltungsorten mit einer Kapazität ab 400 Personen die per Versammlungsstättenverordnung maximal zulässige Personenzahl halbiert.
Das bedeutet beispielsweise, dass in einer Location, die eigentlich für 1.200 Personen zugelassen ist, sich jetzt maximal 600 Personen bei einer Veranstaltung aufhalten dürfen. Oberbürgermeister Gunter Czisch: „Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern steht aufgrund des Erlasses aus dem Sozialministerium eindeutig fest: Sie finden nicht statt. Unklar ist die Situation für alle Veranstaltungen mit 500 bis 1.000 Teilnehmern. Statt intransparenter Einzelfallentscheidungen setzen wir hier auf ein klares Kriterium, das für alle Veranstalter gleichermaßen Gültigkeit hat.“ Die Stadt wird in Gesprächen mit den Veranstaltern klären, ob möglicherweise noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Infektionsschutz für das Publikum zu verbessern „Das hängt aber von der Art der Veranstaltung, den örtlichen Gegebenheiten und den Rahmenbedingungen der Veranstaltung ab“, erläutert Roland Häußler, Leiter der Bürgerdienste. Darüber hinaus werde die Stadt als Vermieterin keine Miete von Veranstaltern verlangen, sollten diese ihre Veranstaltung im Zusammenhang mit der Coronawelle absagen. Unabhängig von der Personenanzahl im Publikum rät die Stadt dringend zur freiwilligen Absage von Veranstaltungen, deren Zielpublikum zu einer der bekannten Risikogruppen gehört.
Zugleich appelliert Oberbürgermeister Gunter Czisch an den gesunden Menschenverstand jedes einzelnen, sich selbst und sein Umfeld zu schützen: “Wer sich krank fühlt oder geschwächt ist, bleibt am besten daheim.“




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