Ulm News, 16.01.2020 12:09
Stipendien für exzellente Handwerker
Knapp 30 junge Menschen haben in 2019 zwischen Ostalb und Bodensee ein Stipendium für berufsbegleitende Weiterbildung erhalten.
Im letzten Jahr wurden damit 160.000 Euro an Stipendien durch die Handwerkskammer Ulm vermittelt. Die Bundesregierung hat die Mittel dafür nun von 7.200 Euro auf 8.100 Euro pro Person aufgestockt. „Im Handwerk gibt es Begabte und besonders Fähige, die wir für die Versorgung der Bevölkerung brauchen“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. „Damit einer erfolgreichen Karriere keine Hürden gesetzt sind, braucht es auch finanzielle Unterstützung. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung der beruflichen Bildung.“ Voraussetzungen für dieses berufsbegleitende Stipendium sind: Erfolgreich bestandener Gesellenbrief, jünger als 25 Jahre und der Wille im handwerklichen Berufsleben weiter durchzustarten. Darunter sind beispielsweise Zimmerer, Schreiner, Maurer oder Schneider. „Auch der Handwerker hat seine Exzellenz und der Kunde braucht sie. Um noch mehr beruflich Hochqualifizierte zu erreichen, muss das Weiterbildungsstipendium bald weiterentwickelt werden. Dazu gehört, die Anzahl der Stipendien und die Altersgrenze auszudehnen. Handwerker lernen lebenslang“, betont Mehlich. Die Handwerkskammer setzt sich damit dafür ein, diese Exzellenzinitiative auf die Weiterbildung erfahrener Handwerker auszudehnen. Eine Bewerbung ist mit bestimmten Nachweisen online möglich. Im Anschluss erfolgt ein Auswahlverfahren. Mit dem Stipendium werden jungen Handwerkerinnen und Handwerkern bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanziert. Hierunter fallen Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt oder Fachwirt, Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement oder berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung. Für weitere Informationen und alle Downloads für die Bewerbung: www.hwk-ulm.de/begabtenfoerderung/ und unter www.sbb-stipendien.de/sbb.html. Der Antrag auf Aufnahme für den 1. Juli 2020 muss bis spätestens 31. Mai 2020 bei der Handwerkskammer vorliegen.




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