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Ulm News, 29.08.2019 17:30

29. August 2019 von Ralf Grimminger
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Rote Karte für Gehwegparker in Ulm


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Fotograf: Thomas Heckmann

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Mehr als drei Jahrzehnte hat die Stadt Ulm das Parken auf Gehwegen geduldet – wenn noch eine „Restgehwegbreite“ von mindestens einem Meter übrigblieb. Mit dieser Praxis ist jetzt auf Anweisung des Regierungspräsidiums Schluss, nachdem der Petitionsausschuss des Landtages entschieden hatte, dass diese Duldung der Straßenverkehrsordnung widerspricht und auch kein Gewohnheitsrecht darstellt.
Text/Fotos: Thomas Heckmann

Mit einer sprichwörtlichen Roten Karte werden ab Montag Gehwegparker in 60 Ulmer Straßen darauf hingewiesen, dass ab Ende September Bußgelder für das Parken auf dem Gehweg verteilt werden. Roland Häußler, Chef der Bürgerdienste, und Michael Jung, Hauptabteilungsleiter Verkehrsplanung, stellten die Roten Karten am Donnerstag vor. Nach dem mindestens drei Jahrzehnte das Gehwegparken toleriert wurde, ist nun auf Anweisung des Regierungspräsidiums Schluss damit. Häußler kann sich mit der „von oben“ erzwungenen Regelung durchaus anfreunden, denn er stellt selber fest, dass die Zahl der schwächeren Verkehrsteilnehmer immer weiter zunimmt. Durch das durchgesetzte Verbot sollen Eltern mit Kinderwagen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen problemlos auf dem für sicheren Gehweg unterwegs sein können. Häußler und Jung betonen dabei, dass es sich gar nicht um eine neue Regelung handelt, sondern lediglich die bekannten Regeln der Straßenverkehrsordnung durchgesetzt werden. Zum Parken muss der rechte Fahrbahnrand benutzt werden, dabei muss dann eine Fahrgasse von mindestens 3,05 Metern frei bleiben. Auf dem Gehweg dürfen nur Pkw bis 2,8 Tonnen parken, wenn es durch Beschilderung oder Markierung ausdrücklich erlaubt ist. Ab Ende September kostet es dann 20 Euro, wenn man auf dem Gehweg steht und 35 Euro, wenn dabei auch Fußgänger behindert werden. Um nicht schlagartig eine große Zahl an Parkplätzen zu verlieren, hat die Stadt Ulm ein Konzept entwickelt, wie sie die Vorgaben umsetzen können. Dazu wurden alle Ulmer Straßen in drei Kategorien eingruppiert. In der ersten Kategorie ist die Fahrbahn so breit, dass es keinen Grund gibt, den Gehweg zum Parken zu missbrauchen. In diesen 60 Straßen werden auch keine Parkplätze verloren gehen, wenn die Fahrzeuge auf der Fahrbahn parken. Und nur in dieser Kategorie gibt es die Rote Karte. Die zweite Kategorie umfasst etwa dreißig Straßen, die so breite Gehwege haben, dass dort Pkw parken können und trotzdem noch mindestens eineinhalb Meter für Fußgänger frei bleiben. Um dort das Gehwegparken zu legalisieren, werden diese Flächen bis zum Jahresende mit Schildern oder Markierungen zu ganz offiziellen Parkplätzen. In der dritten Straßen-Kategorie fehlt der Platz, um vollständig auf der Fahrbahn zu parken oder den Fußgängern ausreichend Platz zum Gehen zu bieten. Hier wird die Abteilung Verkehrsplanung bis Ende nächsten Jahres tätig. Im Dialog mit den Anwohnern wird dort geprüft, was machbar ist. Möglich sind dabei auch Umbauten wie ein nur noch einseitiger Gehweg oder der Umbau in einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Fußgänger die gesamte Breite gemeinsam mit den Fahrzeugen nutzen können und dadurch auch Platz entsteht, um Parkflächen zu markieren. Bis zu diesen Änderungen wird dort das Gehwegparken wie bisher toleriert. Wo es vom Platz her möglich ist, müssen nun die Fahrzeuge auf die Fahrbahn und Bürgerdienste-Chef Häußler rechnet mit vielen Diskussionen in den nächsten Wochen mit Befürwortern und Gegnern der neuen Regelungen. Außerdem rechnet er damit, dass auch noch weitere Straßen auf Vorschlag der Anwohner in eine der drei Parkkategorien eingruppiert werden.



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