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Ulm News, 28.01.2019 11:09

28. Januar 2019 von Ralf Grimminger
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Rechtanwalt: Chancen für Dieselbesitzer steigen für Rückgabe des vom Abgasskandal betroffenen Autos an den Hersteller


In einem jüngst vom Landgericht Ulm gefällten Urteil kann sich eine Klägerin und (Noch)-Besitzerin eines „Schummeldiesels“ freuen. Sie kann ihr Fahrzeug an den VW-Konzern zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Das teilt Dirk Fuhrhop, Rechtsanwalt aus Düsseldorf mit. 

Eine moderate Nutzungsentschädigung hat sich die Halterin zwar anrechnen zu lassen. Jedoch liegt der dadurch erzielte Betrag weit über dem, den der Gebrauchtwagenmarkt derzeit für Dieselfahrzeuge hergibt. Im Falle des 2013 für 12.500,00 Euro gebraucht erworbenen Seats Ibiza bejahten die Richter den Anspruch der Dieselbesitzerin und verurteilten den Wolfsburger Konzern zur Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Betrag von 8.214,42 EUR (Urteil vom 16.01.2019 Az. 4 O 49/18). Zusätzlich erhält die Klägerin noch 4 % Zinsen auf den Kaufpreis von 12.500 EUR seit dem Kaufdatum. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung hatte der Wagen 113.647 km auf dem Tacho. Das Gericht ging vorliegend von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus, teilt Dirk Fuhrhop von der Kanzlei Rogert & Ulbrich in Düsseldorf in einer Pressemeldung mit. 

Die Richter sind der Ansicht, dass der Volkswagen-Konzern durch das Inverkehrbringen der Fahrzeuge, die mit der Umschaltsoftware ausgestatteten Motors gegen die guten Sitten verstoßen habe. Der Volkswagen-Konzern resp. seine konzernangehörigen Tochtergesellschaften vermochten die Fahrzeuge, in denen der Dieselmotor vom Typ EA 189 eingebaut war, nur deshalb millionenfach zu veräußern und dadurch beträchtliche Gewinne zu erzielen, weil Volkswagen den Wissensvorsprung, dass die betroffenen Fahrzeuge nur durch den Einsatz der beschriebenen Motorsteuerungs-Software überhaupt eine EG-Typengenehmigung erhalten haben, für sich behielt, befanden die Richter. Hätte der Konzern dies offenbart, so hätte er bzw. die Tochtergesellschaften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein einziges Fahrzeug, das über einen Motor mit Betrugssoftware verfügte, veräußert, weil es nahezu ausgeschlossen erscheint, dass ein Endkunde ein Fahrzeug in Kenntnis dessen erwirbt, dass es nicht genehmigungsfähig ist. Hätte Volkswagen transparent und in Einklang mit den bestehenden Genehmigungsvorschriften handeln wollen, so hätte der Konzern offensichtlich erheblichen weiteren zeitlichen und finanziellen Aufwand in die Motorenentwicklung und -fertigung investieren müssen, so die Richter. Dieser hätte definitiv zu einem Gewinnrückgang - sei es durch die hohen Entwicklungskosten bei gleichbleibendem Verkaufspreis, sei es durch einen Verlust von Marktanteilen durch höhere Verkaufspreise, die potentielle Kunden auf preisgünstigere Modelle der Konkurrenz ausweichen ließen - und womöglich auch zu einem Rückgang des L4arktanteils der Beklagten im Hinblick auf eine erst zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Marktreife vorschriftenkonformer Dieselmotoren geführt. Schließlich setzten die verantwortlichen Akteure ihr Gewinnstreben über die - wie die stete Diskussion über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in bestimmten Großstädten zeigt - immer mehr in den Fokus von Politik und Allgemeinheit rückenden Belange des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, zu deren Schutz gerade verbindliche Abgasnormen eingeführt wurden. Eine Gesamtbetrachtung der vorgenannten Umstände führt nach Ansicht des Gerichts unschwer zur Bejahung der Sittenwidrigkeit des Handelns der Beklagten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen der Motoren des Typs EA 189 und dem planmäßigen Verschweigen der darin implementierten Motorsteuerungs- Software gegenüber den Marktteilnehmern und den Genehmigungsbehörden. „Solche Urteile erhöhen insgesamt die Chancen für den Verbraucher deutlich und machen anderen Betroffenen Mut, ebenfalls selbst eine Klage gegen den Hersteller seines Fahrzeugs anzustrengen. Auch kann sich das OLG Braunschweig diesen Argumenten bei der Beurteilung der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen nicht verschließen“, so der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich, der auch die Kläger in Ulm vertritt, heißt es abschließend in der Pressemitteilung des Anwalts. 



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