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Ulm News, 05.12.2018 18:15

5. Dezember 2018 von Ralf Grimminger
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Hilde Mattheis begrüßt Musterklage gegen Autobauer und ermutigt Geschädigte


Die Ulmer SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis begrüßt die Musterklage gegen Autobauer und ermutigt die Geschädigten im Alb-Donau-Kreis und Ulm,  sich registrieren zu lassen. das teilt die SPD-Politikerin in einer Pressemeldung mit. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat in Kooperation mit dem ADAC im Dieselskandal einen Musterfeststellungsklage gegen die Autobauer eingereicht. Der Vorwurf: Die Autobauer haben ihre Kunden vorsätzlich betrogen und unzulässi-ge Fahrzeuge in Verkehr gebracht. Nun hat das Bundesamt für Justiz das Klageregister für diese Massenklage eingerichtet. Zudem gibt es eine Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, welche die Autobanken ins Visier nimmt und sich besonders für die Kunden stark macht, welche ihr Fahrzeug mit einem Kredit finanzieren. „Wir haben mit dem neuen Klageinstrument, der Musterfeststallungsklage, ein effek-tives Werkzeug für den Verbraucherschutz geschaffen. Ich hoffe, dass viele Geschä-digte im Alb-Donau-Kreis nun ihre Rechte geltend machen und sich in die kostenlo-sen Klageregister eintragen lassen“, sagt Hilde Mattheis, die sich auf Bundesebene sehr für die neue Regelung stark gemacht hat. Es könne nicht sein, dass Konzerne wissentlich ihre Kunden täuschen und die Umwelt schädigen, um ihre Profite zu er-höhen und dann nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Eintragung in das jeweilige Klageregister sollte noch in diesem Jahr erfolgen, denn Ende 2018 verjähren viele Ansprüche gegenüber den Autobauern. Eintragen kann man sich über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz oder dort telefonisch unter 0228/99 410 6880 ein entsprechendes Formular anfordern, um es auf dem Postweg einzusenden. Die Eintragung in das jeweilige Register und die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage sind kostenlos. Die Klage von ADAC und VZBV soll nicht nur klären, ob die Autobauer zum Scha-denersatz verpflichtet sind, sondern auch ob Kunden ihr Auto zurückgeben dürfen und Ihr Geld zurückbekommen. Ähnliches wird auch von der Schutzgemeinschaft der Bankkunden erwartet. Nach dem Urteil müssen die Kläger ihre Ansprüche dann selbst geltend machen, können sich dabei jedoch auf das entsprechende Grundsatz-urteil der Musterfeststellungsklage berufen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete wird den Prozess, der vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt wird, verfolgen und wird mit Spannung das Urteil erwarten. „Viele Betroffene, auch in unserer Region, haben sich bisher aus Angst vor den Kos-ten und aus mangelnder Zeit gegen eine Einzelklage entschieden. Das ist nachvoll-ziehbar, aber genau diese Menschen haben jetzt die Möglichkeit sich doch noch ef-fektiv gegen industrielle Willkür zu wehren und sich ihren finanziellen Verlust zu-rück zu holen“, so Hilde Mattheis.



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