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Ulm News, 16.07.2018 18:18

16. Juli 2018 von Ralf Grimminger
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Kreistag Alb-Donau beschließt Getrenntsammlung von Bioabfällen - Einführung im Jahr 2023


Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat in seiner Sitzung am Montag die Einführung der Getrenntsammlung von Bioabfällen im Landkreis beschlossen. Mit der konzeptionellen Umsetzung soll 2019 begonnen werden; spätestens zum 1. Januar 2023 soll die Getrenntsammlung eingeführt sein – sofern praktikabel auch früher. Bei der Wahl des geeigneten Sammelsystems hat der Landkreis eine Entscheidungsfreiheit. Es kann ein Bring- oder ein Holsystem sein, oder eine Kombination von beidem. 

Damit kann eine für die Struktur des Alb-Donau-Kreises angepasste Lösung gefunden werden. Die Entscheidung hierüber wird im Rahmen der Umsetzung des Projekts erfolgen.
Der Kreistag hatte zuletzt im Dezember 2015 beschlossen, keine Änderung der bestehenden Abfallwirtschaftssatzung in Richtung einer Getrenntsammlung von Bioabfällen vorzunehmen. Gründe dafür waren vor allem die sehr unterschiedlichen örtlichen Bedingungen in 55 Städten und Gemeinden sowie die teilweise sehr ländlichen Struktur des Landkreises und die damit verbundene Problematik der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer getrennten Erfassung von Bioabfällen. Der Landkreis berief sich dabei auf entsprechende Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Das Landratsamt Alb-Donau hatte seine Haltung gegenüber dem Umweltministerium ausführlich begründet. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hatte mit Schreiben vom 12. Februar 2018 dargelegt, dass die getrennte Bioabfallsammlung seiner Ansicht nach wirtschaftlich zumutbar sei, da die durchschnittlichen Gebühren im Alb-Donau-Kreis selbst bei einer Steigerung der Abfallgebühren um rund 50 Prozent nicht wesentlich höher als im landesweiten Vergleich liegen würden. Außerdem wären anstelle einer Biotonne auch alternative Sammelsysteme möglich. Das Rechtsanwaltsbüro Dolde Mayen & Partner, welches den Landkreis in dieser Angelegenheit berät, schätzt das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung mittlerweile höher ein als bisher. Zudem bestehen Zweifel, ob die Entscheidung, keine Getrennterfassung einzuführen, wegen der aktuellen Änderung der EU- Abfallrahmenrichtlinie, welche die getrennte Sammlung von Bioabfällen nach 2023 vorschreibt, danach noch Bestand haben kann.
Aktuell haben sich in Baden-Württemberg nur noch der Landkreis Sigmaringen und der Alb-Donau-Kreis gegen eine getrennte Erfassung von Bioabfällen ausgesprochen. Der Kreistag hatte sich seit seiner Entscheidung vom Dezember 2015 mehrfach mit dem Thema Sammlung der Bioabfälle beschäftigt, zuletzt in zwei nichtöffentlichen Beratungen im April und Mai 2018. Der Kreistag hatte Landrat Heiner Scheffold beauftragt, ein Gespräch mit Umweltminister Franz Untersteller zu führen, mit dem Ziel, eine auf die speziellen Belange des Alb-Donau-Kreises abgestimmte Lösung zu finden. Dieses Gespräch fand am 9. Juli 2018 in Stuttgart statt.

Hierbei wurde nach eingehender Erörterung folgendes Ergebnis vereinbart, dem der Kreistag nun zugestimmt hat:
- Im Alb-Donau-Kreis werden zukünftig Bioabfälle getrennt erfasst und verwertet.
- Die konzeptionelle Umsetzung, auch mit der Wahl des geeigneten Sammelsystems, erfolgt ab 2019.
-  Die Einführung erfolgt spätestens ab dem 1. Januar 2023. Sofern der Umsetzungsverlauf verkürzt und eine Umsetzung praktikabel ist, kann auch ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Die Erfahrungen anderer Landkreise (z.B. Ravensburg, Waldshut) zeigen jedoch, dass ein Zeitraum von vier Jahren zur Einführung einer flächendeckenden Sammlung von Bioabfällen als Vorlauf realistisch ist.

Weitere Vorgehensweise

Der Kreistag soll am 22. Oktober 2018 über die künftige Organisation der Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis entscheiden – über die Frage, ob weiterhin die Städte und Gemeinden für die Müllabfuhr zuständig bleiben, oder ob diese Aufgabe ab 1. Januar 2023 der Landkreis übernimmt. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Getrenntsammlung von Bioabfällen. Je nachdem, ob die Gemeinden auch nach 2022 zuständig bleiben oder der Landkreis die Aufgaben übernimmt, ergeben sich verschiedene Gestaltungsansätze aber auch Verrechnungsmöglichkeiten einer Bioabfallsammlung und -verwertung. Sofern die Gemeinden auch nach 2022 zuständig bleiben, wird die getrennte Erfassung von Bioabfällen Gegenstand der Delegationsvereinbarung.
Eine Konzeption zur Getrenntsammlung von Bioabfällen soll im Anschluss an die Entscheidung des Kreistags ab 2019 ausgearbeitet werden. Dabei wird auch die Frage des Sammelsystems geklärt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird auch eine Eigenkompostierung durch die Privathaushalte weiter ihren Platz haben.
Spätestens ab Jahresbeginn 2023 kann dann die Getrenntsammlung von Bioabfällen im Landkreis erfolgen.



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