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Ulm News, 11.06.2018 11:55

11. Juni 2018 von Ralf Grimminger
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DSGVO: Auch offline Veränderungen


Eigentlich sollte sie alles besser machen: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgte schon vor ihrem Inkrafttreten für ordentlich Wirbel in der Medienlandschaft. Sie soll die Datenschutzregeln in den verschiedenen europäischen Ländern vereinheitlichen und die Bürger besser vor einem Missbrauch ihrer Daten schützen. Doch tatsächlich verursachte sie zunächst ein Chaos aus Verwirrung und Unsicherheit, in dem viele Betreiber ihre Seiten komplett vom Netz nahmen. 

Angesichts sich häufender Datenmissbrauchsskandale wird der Wunsch nach einem strengeren Datenschutz immer lauter, nicht nur vonseiten der Datenschutz-Experten. Immer mehr Bürger sorgen sich um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten. Die DSGVO sollte in diesem Zusammenhang eigentlich Abhilfe schaffen.
In Wirklichkeit aber sind viele der Regelungen schwammig oder schwierig umzusetzen. Im Falle der unsachgemäßen Anwendung warten hohe finanzielle Strafen auf die Betreiber. Genau das führt die Regelung, die eigentlich den Verbraucher schützen soll, ad absurdum: Viele Websites wurden einfach vom Netz genommen. Sogar führende US-Medien blockierten ihre Online-Angebote für EU-Nutzer. Und private Blogger schalteten ihre Seiten auf offline.
Alles aus Angst vor einer Abmahnung, die ein unkalkulierbares Risiko für die Beteiligten darstellt. Das Nachsehen haben die User. Andere Homepage-Betreiber gehen noch einen Schritt weiter und nutzen die fällige Zustimmung ihrer Besucher zu einer neuen Datenschutzerklärung zu ihren eigenen Gunsten.

Herausforderung für Ehrenamtliche

Was vielerorts für zusätzliche Verwirrung sorgt: Auch offline hat die DSGVO ihre Auswirkungen. Es gibt neue Regeln für Unternehmen, aber auch für Gewerbetreibende und Vereine. Wie die Tagesschau berichtete, trat der gesamte Vereinsvorstand der Bewegungs- und Rehabilitationssportgemeinschaft Ingelheim zurück. Die langjährig tätigen Ehrenamtlichen bezeichneten die Verordnung als "lachhaft" und unmöglich umzusetzen. Aller Voraussicht nach muss der Verein infolgedessen geschlossen werden. Vereine haben es tatsächlich besonders schwer, denn wo auch immer personenbezogene Daten verwaltet werden, müssen die Betroffenen ihre Zustimmung geben. Bei einem gemeinnützigen Verein mit Hunderten von Mitgliedern ist das nahezu undenkbar. Außerdem muss jeder Verein einen speziellen Datenschutzbeauftragten ernennen oder beschäftigen, sobald mehr als neun Personen Zugriff auf die Mitgliederdaten haben. Ein Vorfall wie in Ingelheim dürfte daher keine Seltenheit bleiben.
Schließlich sind die meisten Ehrenamtlichen nicht darauf vorbereitet, einen umfassenden Rechtskatalog in Eigenregie anzuwenden. Klaus Rederer, Datenschutz-Experte aus Neu-Ulm, fordert daher bis zum Jahresende eine Schonfrist für Vereine und kleine Unternehmen. "Das Formulieren einer rechtssicheren Datenschutzerklärung auf der Homepage ist ohne fachliche Anleitung praktisch nicht realisierbar", behauptet Rederer. Ob sich die DSGVO wie geplant zum Nutzen der Bürger und nicht zu ihren Lasten auswirkt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Bildrechte: Flickr Coding da Vinci 2015 - Auftakt Open Knowledge Foundation Deutschland CC BY 2.0 Bestimmte Rec hte vorbehalten



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