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Ulm News, 29.12.2017 09:00

29. December 2017 von Thomas Kießling
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Polizei mahnt zur Vorsicht mit Böllern


Silvester ist der Tag der Vorfreude auf das Neue Jahr. Diese Freude ist gepaart mit vielen Veranstaltungen und Festen. Im kleinen wie im großen Kreis. Pünktlich zu Mitternacht kommen in den Städten und Kommunen an zentralen Punkten die Menschen zusammen um gemeinsam zu feiern. Und zu böllern. Das kann durchaus ungefährlich bleiben, wenn Alkohol, wenn überhaupt, nur mäßig genossen wird. Und wenn der Umgang mit Böllern verantwortungsvoll erfolgt.

 Um das Feiern möglichst sicher zu ermöglichen, haben viele Kommunen zusammen mit der Polizei Sicherheitskonzepte erstellt. Ein Teil dieser Konzepte sind Verfügungen, wo etwa das Böllern nicht gestattet ist. Die Polizei hat viele zusätzliche Beamte im Einsatz, um darüber hinaus für Sicherheit zu sorgen. Auch das ist Teil der Konzepte. Die Behörden wollen den Menschen ein unbeschwertes Feiern ermöglichen und diejenigen, die andere gefährden oder belästigen rechtzeitig in die Schranken weisen. Ein Informationsblatt der Polizei klärt auf, was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist. Es ist auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch erhältlich. Darin warnt die Polizei etwa vor illegalen, selbstgebastelten Böllern und mahnt, einfachste Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, wie etwa ausreichend Abstand zu Umstehenden zu halten. Das Informationsblatt der Polizei erläutert, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Denn in Deutschland zugelassene Böller sind - wird die Gebrauchsanleitung beachtet - sicher. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist. Ausdrücklich wird in dem Informationsblatt davor gewarnt, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich. Auch das selber Basteln von Böllern ist nicht nur strafbar, sondern ebenfalls lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Verletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Zudem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. .

Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:

   - Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B.
     Supermärkten, kaufen. Dort kann man sicher sein, in Deutschland
     zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.
   - Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch
     handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen
     und diese konsequent einhalten.
   - Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel
     erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger
     nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
   - Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, wo das böllern nicht
     erlaubt ist.
   - Das Abbrennen der Böller ist grundsätzlich nur an Silvester und
     Neujahr erlaubt. Weitere Einschränkungen zu den Tageszeiten
     erfragen Sie ebenfalls bei Ihrer Kommunalverwaltung.
   - Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
   - Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und
     Gebäuden einhalten.
   - Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B.
     Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
   - Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere
     Flaschen) verwenden.
   - Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der
     Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
   - Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng
     verboten.
   - Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten
     und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk
     zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und
     anschließend im Hausmüll entsorgt werden.



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