Ulm News, 14.03.2017 16:36
Geflügel bleibt im Stall: Wegen Vogelgrippe gilt weiterhin Stallpflicht im Stadtgebiet
Wegen der Vogelgrippe dürfen bis einschließlich Freitag kommender Woche Geflügeltiere nicht ins Freie. Wer seine Geflügelhaltung innerhalb eines 500 Meter breiten Streifens entlang der Donau hat, muss seine Tiere darüber hinaus bis zum 20. April einsperren. Betroffen sind davon in Ulm vor allem der Tiergarten in der Friedrichsau und die Jugendfarm auf dem Kuhberg sowie Teile von Donaustetten- Gögglingen. In Baden-Württemberg ist ab Donnerstag, 16. März, die Stallpflicht für Geflügel teilweise aufgehoben
Da am 22. Februar in der Friedrichsau erneut eine verendete Stockente mit dem Vogelgrippe-Virus gefunden worden war, gilt im Stadtkreis sowie in den an die Stadt Ulm unmittelbar angrenzenden Gemeinden die Stallpflicht generell noch bis zum 24. März, also 30 Tage nach dem letzten positiv auf den Krankheitserreger getesteten Fund. Solange der Vogelzug anhält, hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz außerdem besondere Bereiche ausgewiesen, in denen vorsichtshalber die Aufstallungspflicht ebenfalls länger gilt. Neben Bodensee, Rhein, Main und einigen größeren Seen, auf denen Zugvögel rasten, gehört dazu auch die Donau im Bereich der Stadt Ulm. Hier wird die Aufstallpflicht innerhalb eines 500 Meter breiten Uferstreifens bis einschließlich 20. April 2017 verlängert. Konkret heißt das für Ulmer Geflügelhalter: Bis einschließlich Freitag kommender Woche dürfen ihre Tiere nicht ins Freie. Wer seine Geflügelhaltung innerhalb des 500 Meter breiten Streifens entlang der Donau hat, muss seine Tiere darüber hinaus bis zum 20. April einsperren. Betroffen sind davon in Ulm vor allem der Tiergarten in der Friedrichsau und die Jugendfarm auf dem Kuhberg sowie Teile von Donaustetten- Gögglingen.







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