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Ulm News, 21.09.2016 12:30

21. September 2016 von Ralf Grimminger
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13 000 Schweine-Schlachtungen pro Woche - Grüne fragen nach Kontrollen im Ulmer Schlachthof


320 pro Stunde, 13.000 pro Woche – so viele Schweine werden im Ulmer Schlachthof „Süddeutsches Schweinefleischzentrum Ulm Donau GmbH“ in der Steinbeisstraße maximal geschlachtet. Zahlen, die erkennen lassen, das Töten zur Akkordarbeit geworden ist, gefordert durch die Verbraucher*innen und bestärkt durch die Schlachtbetriebe. Aufgrund dieser fast monstösen Zahl an Schlachtungen nur Schweinen stellt die Ulmer Grünen-Fraktion mehrere Fragen an Oberbürgermeister Gunter Czisch.  

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, das ein Tier „(…) nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden (…)“ (TierSchG, §4 (1)) darf, schreibt Lisa Oelmayer von den Grünen.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschrift fällt in den Aufgabenbereich des städtischen Veterinäramtes. Im Ulmer Schlachthof wird zur Betäubung der Schweine Kohlenstoffdioxid verwendet, eine Praktik, die unter Tierschützern kontrovers diskutiert werde,  unter anderem aufgrund der Möglichkeit des Wiedererwachens des Tieres und die damit verbundene Qual des Erlebens des Entblutestiches und des Brühbades, der Reizung von Schleimhäuten und der Aussetzung von Stress, bevor die Betäubung einsetzt, schreibt die Grüne weiter.
Auch aus Sicht des Verbraucher*innen-Schutzes ist dieses Vorgehen zu hinterfragen, weil es eine Qualitätsminderung des Schweinfleisches als Endprodukt mit sich bringt.
Laut der Anzeige der weltweit agierenden Tierschutzorganisation PETA e.V., die den Grünen vorliegt, sei es auch im Ulmer Schlachthof zu nicht gewährleisteten Vollbetäubungen von Schweinen und somit zu einem Straftatbestand im Sinne des TierSchG gekommen.
Die Grüne schreibt weiter: "Nun stellen sich uns folgende Fragen:
Wie oft und regelmäßig finden Kontrollen durch die zuständige Behörde im obengenannten Betrieb statt und wie gehen diese vonstatten?
Finden auch unangekündigte Kontrollen statt?
Gibt oder gab es Hinweise im Rahmen einer solchen Kontrolle auf die Nichteinhaltung des TierSchG?
Wann und in welchem Gremium ist mit einer Stellungnahme einer/s Verantwortlichen des Veterinäramtes zu rechnen?
Auch wenn die Vorwürfe noch durch die Staatsanwaltschaft Ulm geprüft werden, erhoffen sich die Grünen eine baldige Antwort von Oberbürgermeister Gunter Czisch und die Berichterstattung des Veterinäramtes Ulm zum Sachverhalt im dafür zuständigen Ausschuss oder in einer Sitzung des Gemeinderates.



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