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Ulm News, 12.09.2016 12:00

12. September 2016 von Thomas Kießling
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Ronja Schmitt MdB sieht wegen Zunahme von Kinderehen in Deutschland raschen Handlungsbedarf


Wegen der Zunahme von Kinderehen in Deutschland sieht die Ulmer CDU-Bundestagsabgeordnete Ronja Schmitt schnellen Handlungsbedarf. „Kinderehen verletzen elementare Menschenrechte von Kindern", betont Ronja Schmitt in diesem Zusammenhang. 

In einer Ehe sind beide Partner gleichberechtigt und entscheiden über die Aufteilung von Rechten und Pflichten, etwa über die Frage der Berufstätigkeit der Ehepartner, den Wohnort oder die Erziehung von Kindern. Mit diesem Rechtsverständnis ist eine Kinderehe nicht vereinbar. Auch der zur Rechtfertigung von Kinderehen angeführte vermeintliche Schutz für die Mädchen auf ihrer Flucht darf nicht den Blick dafür verstellen, dass diese Zweckehen aus purer Not und Verzweiflung, aber nicht aus freiem Willen eingegangen werden.
Für Mädchen in einer Kinderehe ist die Schulzeit beendet. Sie müssen den Haushalt führen, werden oft schon als Teenager schwanger mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für sich und ihre Kinder. Sie können keine Ausbildung mehr machen und damit die Grundlage für ihre ökonomische Sicherheit schaffen. Ihr Weg ist vorgezeichnet, bevor sie überhaupt die Chance hatten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sich über ihre Vorstellungen und Ziele bewusst zu werden. Dieser Weg heißt Abhängigkeit – persönlich, ökonomisch und sozial.“
Daraus leitet die Ronja Schmitt, die CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Ulm, folgende Forderungen ab: „Selbstverständliche Rechte von Mädchen in Deutschland müssen durch ein klares Verbot von Kinder- und Minderjährigenehen geschützt werden. Wenn die Ehemündigkeit ausnahmslos für alle auf 18 Jahre festgelegt würde, könnten in Deutschland auch keine Ehen mit Minderjährigen mehr neu geschlossen werden. Außerdem muss das Voraustrauungsverbot, das in Deutschland lange Zeit bedeutungslos war, und deshalb zum 31.12.2008 abgeschafft wurde, wieder eingeführt und sanktioniert werden. Es darf nicht sein, dass das Standesamtsgebot unterlaufen und grundlegende Rechte von Mädchen in sog. Nichtehen missachtet werden. Auch religiöse Bestimmungen müssen mit unserer öffentlichen Ordnung in Einklang stehen. Jugendämter und Betroffene müssen das Recht erhalten, bei Gericht die Aufhebung einer Kinderehe zu beantragen. Als das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum besseren Schutz von Opfern der Zwangsheirat 2011 in Kraft trat, wurden die Aufklärungs- und Hilfsangebote ausgebaut. Angesichts der faktischen Zunahme der Kinderehen in Deutschland und des spezifischen Informations- und Hilfebedarfs der Betroffen, brauchen wir jedoch noch eine breitere Aufklärung sowie einen Ausbau der Anlauf- und Beratungsstellen. Die betroffenen Mädchen müssen ihre Rechte kennen und sie brauchen unsere konkrete Hilfe, um sie auch tatsächlich durchsetzen zu können.“



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