Ulm News, 22.11.2015 00:00
Flüchtlingsunterkünfte für Böfingen und Wiblingen beschlossen
Der Gemeinderat hat einstimmig den Weg für den Bau von Flüchtlingsunterkünften in Böfingen und Wiblingen-Eschwiesen frei gemacht. Die Standards für die Flüchtlingsunterbringung sind angesichts der großen Anzahl an Hilfsbedürftigen, die Deutschland derzeit erreichen, von 7 m² auf 4,5 m² je Person abgesenkt worden.
Daher wäre es theoretisch möglich, bis zu 108 Flüchtlinge in dem Eschwiesen-Bau unterzubringen. Die GRÜNE Fraktion Ulm³ hält es jedoch für zwingend, bei den ursprünglich geplanten 72 Plätzen zu bleiben und wird einer Erhöhung der Belegung nicht zustimmen (die nicht vom Baubeschluss abhängig ist, da sich am Bau nichts ändert). Die Entscheidung über die Belegung wird erst kurz vor der Fertigstellung fallen, also vermutlich im September 2016 – und da gilt es, bei 72 Plätzen zu bleiben. Es ist bisher stets kommuniziert und mehrfach betont worden, dass maximal 72 Menschen in die geplante Unterkunft einziehen werden. So muss auch umgesetzt werden. „Die gesamte Stadtpolitik schuldet gerade an dieser Stelle den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Verlässlichkeit“, kommentiert Michael Joukov. Wiblingen an sich muss natürlich entsprechend seiner Größe an der Unterbringung der Geflüchteten im Rahmen des dezentralen Konzepts der Stadt Ulm beteiligt werden, hierzu soll die Suche nach weiteren Liegenschaften fortgesetzt und ggf. weitere Modulbauten erstellt werden, aber am Standort Eschwiesen muss es aus GRÜNER Sicht zwingend bei 72 Plätzen bleiben, auch weil die Unterbringung auf 4,5 m² je Person hart an der Grenze des Menschenwürdigen ist und nur im absoluten Ausnahmefall erfolgen sollte. Beim Böfinger Standort wurde rechtzeitig darauf verwiesen, dass es zu einer höheren Belegung kommen kann, dennoch stellt sich auch dort das Problem der würdevollen Unterbringung. Ferner macht sich die Fraktion Sorgen um die Obstbäume auf dem nicht zu bebauenden Teil der Wiese. Hierzu bitten wir die Verwaltung, darzustellen, wie alt diese sind, in welchem Zustand, ob die Verwaltung sie als erhaltenswürdig einstuft und wie das Konzept zum Erhalt der Bäume aussieht.
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