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Ulm News, 20.09.2010 22:15

20. September 2010 von Thomas Kießling
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Auf der Autobahn rückwärts gefahren


Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße rückwärts zu fahren, ist extrem gefährlich und aus gutem Grund verboten.

 Einem Autofahrer aus dem Raum Kempten, der das am Sonntag auf der B 10 in Ulm dennoch tat, stehen ein Monat Fahrverbot, 200 Euro Bußgeld sowie vier Punkte in Flensburg ins Haus. Auf seinem Weg von Ulm in Richtung Dornstadt hatte er die Abfahrt zu einem Grundstück am Hindenburgring verpasst. Statt weiterzufahren und die nächste Abfahrt für einen neuen Anlauf zu nutzen, stoppte er seinen Wagen auf der autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraße. Dann fuhr er rund 25 Meter rückwärts, um das Grundstück doch noch zu erreichen. Dabei fiel er einer Streife des Polizeireviers Ulm-West auf, die den Mann auf die enormen Risiken seines Verhaltens und die nun anstehenden Folgen hinwies.



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