Ulm News, 08.09.2010 14:19
Nachschulung für junge Fahrerin
Eine 19-jährige Autofahrerin kann sich jetzt auf eine Nachschulung einstellen. Ihr Fahrverhalten hat gezeigt, dass diese Fortbildung dringend angesagt ist.
Eine Polizeistreife hatte die 19-Jährige gefilmt, als sie am Dienstagnachmittag mit ihrem Auto auf der Bundesstraße 10 bei Dornstadt statt der erlaubten 100 km/h mit rund 140 km/h, obwohl zu dieser Zeit leichter Regen herrschte. Die Gefährlichkeit des Verhaltens wurde der jungen Fahrerin bei der anschließenden Kontrolle erklärt, auch die Folgen erfuhr sie: 120 Euro Bußgeld, drei Punkte sowie die Pflicht zur Nachschulung.
Nicht weniger gefährlich war das Verhalten einer 20-Jährigen, die ebenfalls auf der B 10 mit ihrem Kleintransporter mit gut 110 km/h ihrem Vordermann auf bis zu wenigen Metern auffuhr. Zu wenig, um im Falle einer Bremsung einen Unfall mit gefährlichen Folgen zu vermeiden. Deshalb erwartet die junge Frau ebenso eine Strafe wie dafür, dass sie anschließend auf der Wallstraßenbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis 35 km/h überschritt. Als die 20-Jährige angehalten wurde, zeigte sich, dass sie es auch sonst mit dem Gesetz nicht so genau nahm. Sie fuhr im gewerblichen Güterverkehr, ohne Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten zu führen. Insgesamt wird die 20-Jährige einem Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro und einem Fahrverbot entgegensehen.









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