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Ulm News, 29.04.2015 16:31

29. April 2015 von Thomas Kießling
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Polizei warnt vor üblen Maischerzen


In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte Freinacht an. Auch dieses Jahr werden wieder allerlei Streiche gespielt, die aber erfahrungsgemäß leider immer wieder über das erlaubte Maß hinausgehen. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West möchte dahingehend frühzeitig sensibilisieren und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. 

Auch das Brauchtum der Freinacht rechtfertigt keinesfalls die Begehung von Straftaten. Darunter fallen beispielsweise Sachbeschädigungen oder Körperverletzungsdelikte, die in den letzten Jahren in den Nächten zum 1. Mai verstärkt festzustellen waren. Zu den verächtlichsten, weil gefährlichsten, „Scherzen“ zählen sicherlich die Fälle, in denen etwa Kanaldeckel aus der Fahrbahn herausgenommen werden. Dadurch werden rücksichtslos die Gesundheit und das Leben von Unbeteiligten gefährdet.  Die Polizei wird entsprechende Verstöße konsequent verfolgen.
Der deutlich erhöhte Personalansatz und der Einsatz von Zivilbeamten führten in den vergangenen Jahren mehrfach zur Feststellung von Tätern auf frischer Tat. Zudem konnte so mancher vermeintliche Maischerz durch Hinweise aus der Bevölkerung geklärt und zur Anzeige gebracht werden. Dies hat in den meisten Fällen zivilrechtliche Entschädigungsforderungen an die oftmals minderjährigen Täter und deren Eltern zur Folge. Daneben sind natürlich auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten, die von Freizeitarresten über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen sehr empfindlich ausfallen können.  Die Polizei möchte aber das Brauchtum keinesfalls verbieten oder „verteufeln“. Vielmehr appelliert das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West an die Vernunft und richtet eine Bitte an die Eltern. Diese sollten ihre Sprösslinge aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustige Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Sofern Bürger Maischerze beobachten, die über das erlaubte Maß hinausgehen, bittet die Polizei um Verständigung der örtlich zuständigen Dienststelle, oder um Mitteilung über die Notrufnummer 110.



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