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Ulm News, 29.04.2015 12:26

29. April 2015 von Thomas Kießling
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GRÜNE Fraktion Ulm3 wünscht Informationsfreiheitssatzung


Die GRÜNE Fraktion Ulm3 bittet in einem Antrag die Ulmer Stadtverwaltung, die Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. 

Das Recht auf Information durch öffentliche Stellen hat in vielen Demokratien eine lange Tradition. Schon 1766 wurde in Schweden das  Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Viele Staaten, insbesondere im  angelsächsischen Raum, haben dieses Prinzip übernommen und zum Teil in  ihren Verfassungen verankert, heißt es in dem Antrag der Grünen-Fraktion im Ulmer Gemeinderat.
Die Bundesrepublik Deutschland sei hier lange Zeit Schlusslicht gewesen und habe weiter das Amtsgeheimnis geplfegt, so dass die Öffentlichkeit keine Chance hatte, an  amtliche Informationen zu gelangen. Dazu gehören zum Beispiel  Informationen aus der örtlichen Verkehrsplanung, Kulturpflege und  Berufsschulwesen um nur einen kleinen Teil zu nennen.
Im Jahre 1998 wurde dann zum ersten Mal in Brandenburg ein Informations- freiheitsgesetz eingeführt, welches den Bürgerinnen und Bürgern ein  umfassendes Recht auf Information einräumte. Auf Bundesebene wurde 2006  dann ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt.
Zur Zeit haben 11 von 16  Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz, so Michael Joukov von den Ulmer Grünen.
Das Land Baden-Württemberg  gehört noch nicht dazu, Pläne der GRÜN/roten Landesregierung liegen  allerdings vor. Es ist für die Universitätsstadt Ulm jedoch trotzdem möglich, ihren  BürgerInnen ein Informationsrecht und somit ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle BürgerInnen durch eine eigene Informations- freiheitssatzung einzuführen. Dieses wird in immer mehr Städten  durchgeführt, unter anderem in Göttingen oder München1 ermöglicht den BürgerInnen ein einklagbares Recht auf Zugang zu amtlichen  Informationen im Wirkungskreis der Universitätsstadt Ulm.
Dazu stärke eine  Informationsfreiheitsatzung die demokratischen Informations- und  Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, mache Entscheidungsprozesse  und die Verwaltung in der Kommune transparent, heißt es weiter.
Die GRÜNE Fraktion Ulm3 bitte daher die Verwaltung, die Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, schreibt Joukov.  
Die Informationsfreiheitssatzung soll folgende Elemente enthalten:
? Zweck der Informationsfreiheitssatzung ist es, jedem freien Zugang zu den  amtlichen Informationen zu gewähren, die bei der Wissenschaftsstadt Ulm in  ihrem Wirkungskreis vorhanden sind.
? Um den individuellen Aufwand möglichst gering zu halten, sollen alle amtlichen  Informationen soweit möglich auf offiziellen Internetseiten der Stadt  maschinenlesbar veröffentlicht werden.
? Sollte die Veröffentlichung von Informationen nicht möglich sein, so können  diese formlos angefragt werden.
? Ausnahmen vom Recht auf Gewährung von Informationen sind zulässig, soweit  diese dem Datenschutz dienen. Eine Ablehnung ist zu begründen und den  Anfragenden mitzuteilen. Es hat eine Abwägung zwischen öffentlichem  Interesse und Datenschutzinteressen stattzufinden. Soweit durchführbar, sind  den Anfragenden Teilauskünfte zu erteilen.
? Bei der Erstellung von amtlichen Informationen soll zukünftig darauf geachtet  werden, veröffentlichbare und n ichtveröffentlichbare Teile zu trennen. ? Die Wissenschaftsstadt Ulm verpflichtet sich, eine zentrale Anlaufstelle für  Informationsfreiheitsanfragen einzurichten.
? Die Wissenschaftsstadt Ulm verpflichtet sich, ein maschinenlesbares  Dokumentenregister anzulegen und im Internet öffentlich zugänglich zu  machen.
? Falls für die Beantwortung der Anfragen Verwaltungskosten anfallen, können  Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren sollen so bemessen sein, dass sie  den Aufwand zu großen Teilen decken, jedoch keine Barriere darstellen.  Einfache Anfragen haben kostenlos zu sein. Die/der Anfragende muss über die  Höhe der Gebühren vorab informiert werden.



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