Ulm News, 29.04.2015 12:26
GRÜNE Fraktion Ulm3 wünscht Informationsfreiheitssatzung
Die GRÜNE Fraktion Ulm3 bittet in einem Antrag die Ulmer Stadtverwaltung, die Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
Das Recht auf Information durch öffentliche Stellen hat in vielen Demokratien eine lange Tradition. Schon 1766 wurde in Schweden das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Viele Staaten, insbesondere im angelsächsischen Raum, haben dieses Prinzip übernommen und zum Teil in ihren Verfassungen verankert, heißt es in dem Antrag der Grünen-Fraktion im Ulmer Gemeinderat.
Die Bundesrepublik Deutschland sei hier lange Zeit Schlusslicht gewesen und habe weiter das Amtsgeheimnis geplfegt, so dass die Öffentlichkeit keine Chance hatte, an amtliche Informationen zu gelangen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen aus der örtlichen Verkehrsplanung, Kulturpflege und Berufsschulwesen um nur einen kleinen Teil zu nennen.
Im Jahre 1998 wurde dann zum ersten Mal in Brandenburg ein Informations- freiheitsgesetz eingeführt, welches den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Recht auf Information einräumte. Auf Bundesebene wurde 2006 dann ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt.
Zur Zeit haben 11 von 16 Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz, so Michael Joukov von den Ulmer Grünen.
Das Land Baden-Württemberg gehört noch nicht dazu, Pläne der GRÜN/roten Landesregierung liegen allerdings vor. Es ist für die Universitätsstadt Ulm jedoch trotzdem möglich, ihren BürgerInnen ein Informationsrecht und somit ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle BürgerInnen durch eine eigene Informations- freiheitssatzung einzuführen. Dieses wird in immer mehr Städten durchgeführt, unter anderem in Göttingen oder München1 ermöglicht den BürgerInnen ein einklagbares Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Wirkungskreis der Universitätsstadt Ulm.
Dazu stärke eine Informationsfreiheitsatzung die demokratischen Informations- und Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, mache Entscheidungsprozesse und die Verwaltung in der Kommune transparent, heißt es weiter.
Die GRÜNE Fraktion Ulm3 bitte daher die Verwaltung, die Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, schreibt Joukov.
Die Informationsfreiheitssatzung soll folgende Elemente enthalten:
? Zweck der Informationsfreiheitssatzung ist es, jedem freien Zugang zu den amtlichen Informationen zu gewähren, die bei der Wissenschaftsstadt Ulm in ihrem Wirkungskreis vorhanden sind.
? Um den individuellen Aufwand möglichst gering zu halten, sollen alle amtlichen Informationen soweit möglich auf offiziellen Internetseiten der Stadt maschinenlesbar veröffentlicht werden.
? Sollte die Veröffentlichung von Informationen nicht möglich sein, so können diese formlos angefragt werden.
? Ausnahmen vom Recht auf Gewährung von Informationen sind zulässig, soweit diese dem Datenschutz dienen. Eine Ablehnung ist zu begründen und den Anfragenden mitzuteilen. Es hat eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Datenschutzinteressen stattzufinden. Soweit durchführbar, sind den Anfragenden Teilauskünfte zu erteilen.
? Bei der Erstellung von amtlichen Informationen soll zukünftig darauf geachtet werden, veröffentlichbare und n
ichtveröffentlichbare Teile zu trennen. ? Die Wissenschaftsstadt Ulm verpflichtet sich, eine zentrale Anlaufstelle für Informationsfreiheitsanfragen einzurichten.
? Die Wissenschaftsstadt Ulm verpflichtet sich, ein maschinenlesbares Dokumentenregister anzulegen und im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
? Falls für die Beantwortung der Anfragen Verwaltungskosten anfallen, können Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren sollen so bemessen sein, dass sie den Aufwand zu großen Teilen decken, jedoch keine Barriere darstellen. Einfache Anfragen haben kostenlos zu sein. Die/der Anfragende muss über die Höhe der Gebühren vorab informiert werden.







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