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Ulm News, 15.04.2015 17:37

15. April 2015 von Thomas Kießling
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Private Haftpflichtversicherung: Diese Schäden sind abgedeckt


Kleine Fehler passieren schnell. Mit einer Haftpflichtversicherung ist der Verursacher des Schadens vor den Folgen finanziell geschützt. Die private Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den essentiellen Versicherungen. Allerdings sind nicht alle Missgeschicke automatisch versichert.

Kleine Fehler passieren schnell. Mit einer Haftpflichtversicherung ist der Verursacher des Schadens vor den Folgen finanziell geschützt. Die private Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den essentiellen Versicherungen. Allerdings sind nicht alle Missgeschicke automatisch versichert. Beim Fußball spielen geht das Fenster des Nachbarn zu Bruch, auf einer Party wird versehentlich Wein auf dem Teppich der Freundin verschüttet, ein Fahrradfahrer kollidiert aus Unachtsamkeit mit einem Fußgänger. Szenarien aus dem Alltag, die allesamt finanzielle Schäden nach sich ziehen. Wer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist finanziell abgesichert. Denn besonders wenn Personen schwer verletzt werden, sind sechsstellige oder noch höhere Summen für Krankenhaus, Pflege und Nachsorge möglich. Wer keinen Versicherungsschutz hat, muss selbst dafür aufkommen. Welche Schäden versichert sind, kommt auf die Police an, die abgeschlossen wurde. Diese Leistungen sind immer dabei: 

CosmosDirekt hat eine Übersicht der Leistungen einer Haftpflichtversicherung zusammengestellt, die immer dabei sind. Diese Punkte sollte eine private Haftpflichtversicherung in jedem Fall umfassen:

  • Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Passiver Rechtsschutz
  • Mietsachschäden
  • Ein Jahr weltweiter Schutz

Ebenfalls mitversichert sind bei einer Haftpflichtversicherung übrigens auch der Ehepartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Das gilt auch für das Studium, solange bis der Abschluss gemacht oder das 25. Lebensjahr erreicht wird.

Diese Schäden werden nicht abgedeckt

Wer etwas Geliehenes oder Gemietetes beschädigt, denkt oft, dass die Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommt. Das ist allerdings nicht der Fall, da die Leihsache praktisch Eigentum ersetzt und dieses typischerweise nicht versichert ist. Ebenso bei Gefälligkeiten, wie einem Freund beim Umzug zu helfen. Auch Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig verursacht werden, deckt die Private Haftpflichtversicherung nicht ab. Vorsicht auch beim Autofahren. Hier gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland sogar Pflicht ist. Diese sichert allerdings nur Schäden an fremden Autos ab. Für Schäden am eigenen Wagen muss eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Bildrechte: Flickr Broken glass Tiago Pádua CC BY 2.0



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