Ulm News, 11.04.2015 15:17
Mehrere Polizeieinsätze bei Jugenddisko
Am Freitagabend fand in einer Sendener Diskothek eine Jugendveranstaltung statt, zu der Personen bereits ab 16 Jahren Zutritt hatten. Die Polizei musste an diesem Abend mehrmals eingreifen.
Gegen 21.15 Uhr wollte sich ein 15-jähriger Zutritt zur Diskothek verschaffen, in dem er den Ausweis seines 17-jährigen Bruders vorzeigte. Der Schwindel fiel auf, da der Türsteher den 15-jährigen bereits persönlich kannte. Gegen den Jugendlichen wird nun wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren ermittelt. Kurz zuvor riefen die Türsteher der o.g. Diskothek die Polizei um Hilfe, da ein 18-jähriger Gast aus Ulm das gegen ihn verhängte Hausverbot nicht akzeptierte. Der Mann versuchte mehrfach trotz Hausverbot in die Diskothek zu gelangen und ließ seine Wut an einem geparkten Pkw aus, in dem er gegen dieses schlug. Auch gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten zeigte sich der Heranwachsende sehr aggressiv. Der 18-jährige wurde in Gewahrsam genommen und später von seiner Mutter abgeholt. Gegen ihn wird unter anderem wegen eines Vergehens des Hausfriedensbruchs ermittelt. Nach Mitternacht kam es auf dem Parkplatz vor der o.g. Diskothek zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei stark alkoholisierten Personen. Eine Person wurde hierbei leicht verletzt. Personen des Sicherheitsdienstes versuchten den Streit zu schlichten und wurden dabei von einem Beteiligten verbal bedroht und beleidigt. Mehrere Polizeistreifen waren nötig um die Eskalation in friedlichere Bahnen zu lenken. Der Grund und genaue Hergang der Auseinandersetzung werden sich erst durch die weiteren Ermittlungen klären lassen. Während des Polizeieinsatzes kam ein unbeteiligter 18-jähriger auf zwei Polizeibeamten zu und beleidigte diese völlig grundlos auf übelste Art und Weise. Der Heranwachsende war stark alkoholisiert und äußerst aggressiv, so dass er zur Unterbindung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen werden musste. Gegen den Mann aus Senden wird nun wegen eines Vergehens der Beleidigung ermittelt.







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