Ulm News, 18.03.2015 14:23
Kaum Erbschaftsteuer für Firmenerben
Vor einigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zum dritten Mal in Folge für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat nun den Auftrag, einzelne Regelungen nachzubessern, durch die Firmenerben eine vollständige Steuerbefreiung erhalten können. Aufgrund dieser Entscheidung findet am Dienstag, 24. März, im Wissenschaftszentrum Schloss Reisensburg der Universität Ulm ein rechtswissenschaftliches Symposium statt. Es thematisiert unter anderem den Gleichheitssatz bezogen auf private und betriebliche Vermögen. Auch das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zum parlamentarischen Gesetzgeber wird hinterfragt.
„Wir wollen nicht zuletzt der Frage nachgehen, wie detailliert das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Vorgaben für die Ausübung seiner Gesetzgebungsbefugnisse machen darf.“, meint der Gastgeber Professor Heribert Anzinger, Wissenschaftler am Ulmer Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. Zudem soll diskutiert werden, in welchem Verhältnis die Erbschaft- zur Einkommensteuer steht. Auch auf die rechtspolitischen Vorschläge und deren Auswirkungen auf die Generationenfolge insbesondere mittelständischer Unternehmen wird eingegangen.
Das Symposium wird von den Universitäten Augsburg (Professor Gregor Kirchhof) und Ulm (Professor Heribert Anzinger) gemeinsam mit dem Ulmer Forum für Wirtschaftswissenschaften (UFW) und dem Augsburger Forum für Steuerrecht veranstaltet.
Den Eröffnungsvortrag hält Hermann-Ulrich Viskorf, Vizepräsident und Vorsitzender Richter des zweiten Senats des Bundesfinanzhofs. Er war am Vorlagebeschluss im Ausgangsverfahren mitbeteiligt und vertritt die Überzeugung, dass die Vorschriften, die Firmenerben privilegieren, verfassungswidrig sind. Ein weiterer Referent ist Professor Christian Seiler (Universität Tübingen). Er hat das geltende Erbschaftsteuergesetz für die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Weitere Vorträge drehen sich um die Frage, inwieweit private und betriebliche Vermögen unterschiedlich erbschaftsteuerlich belastet werden dürfen und um die Perspektive einer Landesfinanzverwaltung. Im Anschluss an die Impulsreferate sollen auf dem Podium und mit dem Publikum die vorgestellten Thesen und aufgeworfenen Fragen diskutiert werden. Die Kooperation der Universitäten Ulm und Augsburg ist eine auf dem Gebiet Steuerrecht erstmalige Zusammenarbeit. Um eine Anmeldung zum Symposium wird gebeten: uws.steuerrecht@uni-ulm.de









Highlight
Weitere Topevents




Kein Glanzlicht der Woche: Unhaltbare Zustände am Karlsplatz in Ulm - Anwohner sind verzweifelt
In einem Post auf Facebook wenden sich die Anwohner des Ulmer Karlsplatzes an die Behörden wie an die...weiterlesen

31-jähriger Pedelec-Fahrer verunglückt tödlich
Ein 31-Jähriger stürzte bei Heidenheim von seinem Pedelec und kam dabei zu Tode. weiterlesen

Kein schönes Glanzlicht der Woche: Schwerer Motorrad-Unfall: Sozia stürzt bei Blaustein 20 Meter einen Abhang hinunter
Schwere Verletzungen erlitt eine Motorrad-Mitfahrerin am Mittwochabend bei einem Unfall bei Blaustein. Sie...weiterlesen

Zwei Tote bei schwerem Unfall von Pedelec und Auto
Eine Pedelec-Fahrerin und ein Pkw-Insasse kommen bei einem schwerem Verkehrsunfall ums Leben. weiterlesen

Christopher Street Day 2025 zieht durch Ulm und Neu-Ulm
Am 21. Juni 2025 ist es soweit – unter dem Motto „KEINEN SCHRITT ZURÜCK“ geht der Christopher...weiterlesen

Spektakulärer Alb-Aufstieg: neue Tunnel und Riesenbrücken, aber auch neue Streuobstwiesen
Der neue spektakuläre Alb-Aufstieg mit Tunnel und Riesenbrücken hat noch einen schönen Nebeneffekt:...weiterlesen

Überschlag im Naherholungsgebiet - mysteriöser Autofund im Kiesental
Einen zerstörten Mercedes fanden Polizisten am Samstagabend im Naherholungsgebiet Kiesental zwischen...weiterlesen

Feuer vernichtet Lager des Theaters Ulm
Gegen halb drei Uhr morgens bemerkte ein Passant den Rauch, der aus der ehemaligen Paketposthalle neben...weiterlesen