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Ulm News, 25.02.2015 16:20

25. Februar 2015 von Ralf Grimminger
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IHK Schwaben: Das Mindestlohngesetz schießt über das Ziel hinaus


Der bundesweite Mindestlohn von 8,50 Euro gilt gerade 56 Tage – doch aus Sicht der schwäbischen Unternehmerschaft schießt das Mindestlohngesetz über das Ziel hinaus. „Stärker als die 8,50 Euro Mindestlohn belastet die Unternehmer die damit verbundene Dokumentationspflicht. Dieser Mehraufwand zur Arbeitszeitendokumentation führt in letzter Konsequenz zu zusätzlichen Kostenbelastungen. Hier ist die Politik gefordert, eine für die Unternehmer praktikable Lösung bei der Dokumentationspflicht zu finden“, kommentierte Peter Saalfrank, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Schwaben den gestrigen Koalitionsgipfel von Union und SPD.  

Aus dem aktuellen Unternehmensbarometer, das die IHK Schwaben anlässlich der Einführung des Mindestlohngesetzes zum 01. Januar erstellt hat, geht hervor, dass jedes vierte Unternehmen zur Kostendeckung des Mehraufwands eine Reduzierung des Personaleinsatzes in Erwägung zieht. 19 Prozent der Unternehmen können sich vorstellen, die Mehrkosten durch Preiserhöhungen auszugleichen und 22 Prozent wollen an anderer Stelle im Unternehmen diese Kosten einsparen. „Dies kann wohl kaum der Sinn und Zweck eines bundesweit einheitlichen Mindestlohns sein. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung bis Ostern zu einer Einigung kommt, die für die Arbeitgeber zu spürbaren Erleichterungen führen wird“, so der Hauptgeschäftsführer.  

Weiter geht aus der aktuellen Stichprobe hervor, dass mehr als die Hälfte der Unternehmer die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes jetzt spüren. Noch vor der Einführung des Gesetzes lag der Anteil der Unternehmer die Auswirkungen in der Kostenstruktur erwarteten deutlich niedriger. Das ging aus einer IHK-Umfrage aus dem Sommer 2014 hervor. Die aktuelle Stichprobe macht nun deutlich, dass die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes bei den Unternehmern jetzt angekommen sind. Jeder zehnte Unternehmer gab an, sehr stark von der Einführung des Mindestlohngesetzes betroffen zu sein. Weitere zehn Prozent zeigten sich stark betroffen. Insbesondere die Branchen Verkehr/Logistik und Gastgewerbe spüren die Auswirkungen des seit 01. Januar geltenden Mindestlohngesetzes in besonders großem Ausmaß. Bei der letzten Umfrage vor Einführung des Mindestlohns waren die Unternehmer.  

Die IHK Umfrage belegt zudem, dass über 80 Prozent der Unternehmer einen Mehraufwand durch die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten spüren. Knapp 20 Prozent fühlen sich durch die Vorgaben sehr stark belastet. Weitere 25 Prozent fühlen sich stark belastet. In den Branchen Verkehr/Logistik und Gastgewerbe ist die Betroffenheit noch deutlich ausgeprägter zu spüren. Das Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK steht als Ansprechpartner für Unternehmen zur Verfügung und bietet mit zwei IHK Spezials im April praxisrelevante Informationen rund um das Thema Mindestlohn.



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