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Ulm News, 24.02.2015 17:24

24. February 2015 von Thomas Kießling
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Südwestmetall Ulm zum Tarifabschluss: Hohes Reallohnplus an Belastungsgrenze für Betriebe


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Der erzielte Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie beinhaltet zum 1. April 2015 eine Entgelterhöhung um 3,4% und eine Einmalzahlung von 150 Euro im März. Damit ist der Abschluss in seiner Höhe für viele Unternehmen ein sehr schwieriger Kompromiss. Für viele Betriebe der Metall- und Elektroindustrie ist die Lohnerhöhung in unsicherer werdenden Zeiten nur schwer zu verkraften und geht an die Belastungsgrenze. 

„Bei einer erwarteten Inflation von 0,3% für 2015 bedeutet dieser Tarifabschluss ein hohes Reallohnplus für dieses Jahr“, sagt Götz Maier, Geschäftsführer von Südwestmetall in Ulm. Aus Unternehmenssicht werde diese Erhöhung jedoch gerade für den typischen Mittelständler, der einen hohen Personalkostenanteil hat, zu einer hohen Kostenbelastung führen.

Die Modernisierung der Altersteilzeit sowie der Verzicht auf tarifvertragliche Ansprüche auf Weiterbildung sind wichtige Elemente. Die Weiterbildung muss auch künftig allein in betrieblicher Hand bleiben und sich am tatsächlichen Bedarf der Betriebe orientieren.  „Die Lösungen bei den qualitativen Themen Altersteilzeit und Weiterbildung sind ein guter Kompromiss“, betont Maier. Der neue Tarifvertrag zur Altersteilzeit läuft bis zum 31.12.2021. Die bisherigen Ansprüche für bis zu 4% der Beschäftigten bleiben bestehen, wobei ein stärkerer Fokus auf die „besonders Belasteten“ gelegt wird. „Damit tragen wir den veränderten gesetzlichen und demografischen Rahmenbedingungen Rechnung“, führt Maier aus. Wichtig sei auch, dass kein Verwendungs- und Ausschüttungszwang für nicht ausgeschöpfte Altersteilzeitmittel bestehe.

„Der bisherige Tarifvertrag zur Qualifizierung wird grundsätzlich wieder aufgenommen“, sagt Maier. Dabei werde der Anspruch auf verblockte Teilzeit von bisher vier auf sieben Jahre erhöht. Einen tariflichen Anspruch auf eine finanzielle Förderung persönlicher Weiterbildung werde es aber auch künftig nicht geben. Dies sei nur auf Basis freiwilliger betrieblicher Vereinbarungen möglich. Die Betriebe könnten nach dem Aufstockungsmodell der Altersteilzeit Mittel, die zur Finanzierung der Altersteilzeit vorgesehen waren, für die Weiterbildung einsetzen. Damit würden sich die Ansprüche auf Altersteilzeit reduzieren.



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