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Ulm News, 14.02.2015 00:00

14. February 2015 von Thomas Kießling
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Funkenfeuer darf keine Müllverbrennung sein


 Nach einem bekannten Faschingsspruch ist am  Aschermittwoch alles vorbei. Nicht so in vielen Ortschaften im  Landkreis Neu-Ulm: Hier feiert man am Wochenende darauf  (21. und 22. Februar) rund um das Funkenfeuer einen wahrhaft  heißen Brauch. Damit dabei zwar die Funken der Begeisterung  überspringen, die Flammen aber nicht übergreifen, hat das  Landratsamt Neu-Ulm einige wichtige Hinweise parat. 

 So darf als Brennmaterial für das Funkenfeuer nur  naturbelassenes, unbehandeltes Holz - zum Beispiel  Christbäume, Einwegpaletten oder Holzschnitt - verwendet  werden.  Beschichtetes oder lackiertes Holz, Mehrwegpaletten,  Spanplatten, alte Matratzen, Autoreifen und  sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. „Ein  Funkenfeuer dient der Brauchtumspflege und nicht der  Müllverbrennung“, stellt Richard Götz heraus. Der Leiter  des Fachbereichs „Immissionsschutz und Abfallrecht“ im  Landratsamt versichert dabei, dass es seinen Kollegen und  ihm nicht darum gehe, die Bürger zu drangsalieren. Vielmehr  sei Zweck der Vorschriften, „die Landschaft und das Ortsbild  sauber zu halten“.  Öffnungszeiten: Mo - Mi und Fr 7.30 - 12.30 Uhr und Do 7.30 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung Internet: www.landkreis.neu-ulm.de Auch Brandschutz ist ein Anliegen des Landratsamts.  Deshalb dürfen zum Entzünden des Funkenfeuers keine  Brandbeschleuniger, etwa Spiritus oder Benzin, eingesetzt  werden. Stattdessen kann auf Reisig zurückgegriffen werden. Solange es brennt oder noch glimmt, muss zudem das  Funkenfeuer beaufsichtigt werden. Verbrennungsrückstände  sind zu entfernen und ordnungsgemäß beim  Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises in Weißenhorn zu  entsorgen. Außerdem gilt es, die übrigen einschlägigen rechtlichen  Bestimmungen zu beachten. So muss eine Feuerstelle  aus Sicherheitsgründen bestimmte Mindestabstände von  Gebäuden, einem Waldstück oder einer Straße entfernt liegen.  Um zu überprüfen, ob die Regularien auch eingehalten  werden, kündigt Richard Götz Kontrollgänge von  Landratsamtsmitarbeitern an.



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