Ulm News, 14.02.2015 00:00
Funkenfeuer darf keine Müllverbrennung sein
Nach einem bekannten Faschingsspruch ist am Aschermittwoch alles vorbei. Nicht so in vielen Ortschaften im Landkreis Neu-Ulm: Hier feiert man am Wochenende darauf (21. und 22. Februar) rund um das Funkenfeuer einen wahrhaft heißen Brauch. Damit dabei zwar die Funken der Begeisterung überspringen, die Flammen aber nicht übergreifen, hat das Landratsamt Neu-Ulm einige wichtige Hinweise parat.
So darf als Brennmaterial für das Funkenfeuer nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz - zum Beispiel Christbäume, Einwegpaletten oder Holzschnitt - verwendet werden. Beschichtetes oder lackiertes Holz, Mehrwegpaletten, Spanplatten, alte Matratzen, Autoreifen und sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. „Ein Funkenfeuer dient der Brauchtumspflege und nicht der Müllverbrennung“, stellt Richard Götz heraus. Der Leiter des Fachbereichs „Immissionsschutz und Abfallrecht“ im Landratsamt versichert dabei, dass es seinen Kollegen und ihm nicht darum gehe, die Bürger zu drangsalieren. Vielmehr sei Zweck der Vorschriften, „die Landschaft und das Ortsbild sauber zu halten“. Öffnungszeiten: Mo - Mi und Fr 7.30 - 12.30 Uhr und Do 7.30 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung Internet: www.landkreis.neu-ulm.de Auch Brandschutz ist ein Anliegen des Landratsamts. Deshalb dürfen zum Entzünden des Funkenfeuers keine Brandbeschleuniger, etwa Spiritus oder Benzin, eingesetzt werden. Stattdessen kann auf Reisig zurückgegriffen werden. Solange es brennt oder noch glimmt, muss zudem das Funkenfeuer beaufsichtigt werden. Verbrennungsrückstände sind zu entfernen und ordnungsgemäß beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises in Weißenhorn zu entsorgen. Außerdem gilt es, die übrigen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. So muss eine Feuerstelle aus Sicherheitsgründen bestimmte Mindestabstände von Gebäuden, einem Waldstück oder einer Straße entfernt liegen. Um zu überprüfen, ob die Regularien auch eingehalten werden, kündigt Richard Götz Kontrollgänge von Landratsamtsmitarbeitern an.




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