Ulm News, 10.12.2014 10:16
Vollversammlung der Handwerkskammer entlastet erneut Mitgliedsbetriebe
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm hat wiederholt die weitere Entlastung ihrer Mitgliedsbetriebe beschlossen. In der vergangenen Sitzung senkte sie wie schon in 2012 und in 2013 die Umlage für die Überbetriebliche Ausbildung in nahezu allen Gewerken. Die Umlage reduziert sich damit kammerweit um durchschnittlich 14 Prozent. Dies bedeutet eine jährliche Entlastung um mindestens 14 Euro pro Betrieb.
Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm, betont: „Wir entlasten unsere Betriebe dort, wo es möglich ist und nutzen die entstehenden Spielräume.“ Aktuell gebe es 22 Handwerksgewerke, die einen finanziellen Beitrag zur sogenannten ÜBA leisten. Diese ist Bestandteil des jährlichen Beitrages und dient der Ausbildung junger Menschen an den Bildungsstätten des Handwerks zwischen Jagst und Bodensee. Lediglich in zwei Gewerken (Betonstein- und Terrazzoherstellern und Klempner) kommt es zu einer Erhöhung der ÜBA-Umlage.
Regionale Schulentwicklung beschäftigt Handwerk weiter
Die Diskussion um eine drohende Schließung von Berufsschul-standorten beschäftigte auch die neugewählten Vollversammlungs-mitglieder. Sie wiederholten die Beschlussfassung des vergangenen Gremiums, wonach alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung eines Schulangebotes ergriffen werden müssen. Zielsetzung bleibe die Sicherung eines wohnort- und betriebsnahen Lernens.
Krimmer: „Es macht für junge Menschen eben einen Unterschied, ob sie acht oder 80 Kilometer zur nächsten Berufsschule fahren.“ Das Handwerk sei überzeugt, dass die Nähe von Bildungsstätten für eine berufliche Entscheidung von Bedeutung ist. „Die Politik entscheidet nicht nur über einzelne Klassen, sondern über die Zukunft unserer Handwerksberufe in ihrer eigenen Region. Wer am Montag die Fachklasse der Bäcker schließt, wird am Samstag keine Brötchen mehr bekommen“, so Krimmer. „Wer seine Politik auf die berufliche Bildung ausrichtet, betreibet Wirtschaftspolitik für die ländlichen Regionen.“
Hintergrund zum Thema ÜBA: Der Handwerkskammerbeitrag für 2015 setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Dessen Grundlage ist der Gewerbeertrag, ersatzweise der Gewinn aus dem Geschäftsjahr 2012. Hinzu kommt eine Umlage für die überbetriebliche Ausbildung, welche die Vollversammlung wiederholt für nahezu alle Gewerke gesenkt hat. Diese sogenannte ÜBA-Umlage ist gewerksspezifisch und kommt den Auszubildenden zugute, welche in ihrem Betrieb nicht alle Berufsinhalte gelehrt bekommen können.




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